Erst mal richtig lesen den Abschnitt:
"Dies führt auf Gläubigerseite dazu, dass nachfinanzierende Banken oder neu hinzutretende Investoren nicht die gewünschte «Sanierung der Passivseite» vorfinden."
"Eine solch lange Stundung wirft jedoch die Frage auf, ob die Verbindlichkeit nicht doch auszubuchen ist. Für Rangrücktritte wird dies gerade intensiv diskutiert – Ausgang offen."
delray, erkläre doch mal . wie damit der gesamte Forderungsverzicht bei hoch verschuldeten AGs, die sich bereits in der Abwicklung befinden, saniert werden soll? Und was das Insolvenzgericht dazu sagen wird.
Die Leser sind gespannt.