Frage: Arbeitet einer unter euch bei der


Thema
abonnieren
Beiträge: 30
Zugriffe: 1.758 / Heute: 0
vega2000:

@xzenonbenz + @NobodyII

 
03.08.01 13:04
Da möchte ich nochmal wiedersprechen:
Es handelt sich hier nicht um eine strafbare Handlung meinerseits, da die Bank den Fehler gemacht. Das ich das Geld nach Aufforderung der Bank zurückzahlen muss ist mir schon klar, -Strafbar mache ich mich nur, wenn ich m ch der Aufforderung wiedersetze & das Geld ausgebe. Wenn ich das Geld auf ein Sperrkonto einzahle, bis die die rechtliche Situation geklärt ist, muss die Bank den juristischen Weg wählen, -da unsere Gerichte bekanntermassen recht langsam arbeiten, könnte ich mir einen schönen Zinsvorteil schaffen.
Der Paragraph 812 BGB greift erst einmal nicht !

Viel Glück
V2000
Antworten
lucas:

Das Geld ist von Haffa der weiß nicht wohin damit.

 
03.08.01 13:10
Die Chance ist groß daß er das gar nicht merkt. Glückwunsch!!!!!!
Antworten
Nobody II:

@Vega

 
05.08.01 17:22
so war mein Posting gemeint : wenn Stox mit dem Geld die Düse macht, dann macht er sich strafbar.

@Schürfer es gibt keinen gesetzlich festgeschriebenen Finderlohn. Aber mein Juraprof sagte, dass es üblich ist, dem Finder bei Beträgen über 100,- DM Finderlohn zu zahlen.
Ist sogenanntes Gewohnheitsrecht ist nicht in Gesetzen fixiert ist aber üblich.


Gruß
Nobody II
Antworten
DarkKnight:

Stox: seit wann gibts Du Dich mit Kleinscheiß ab?

 
05.08.01 18:06
ist es schon so schlimm, daß Dir 251 K Euro auffallen? Damned, hätte einen Job für Dich bei Interesse: Wahlclown für die nächste Kommunlawahl hier in Augsburg, TDM 0,05 pro Stunde. Interssiert?
Antworten
Stox Dude:

@DarkKnight: Ich dacht deswegen bist Du nach

 
05.08.01 18:24
Augsburg gezogen! Stellenwechsel !

Moechte nicht Deinen Job machen........
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.

Seite: Übersicht 1 2 ZurückZurück

Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--