Da möchte ich nochmal wiedersprechen:
Es handelt sich hier nicht um eine strafbare Handlung meinerseits, da die Bank den Fehler gemacht. Das ich das Geld nach Aufforderung der Bank zurückzahlen muss ist mir schon klar, -Strafbar mache ich mich nur, wenn ich m ch der Aufforderung wiedersetze & das Geld ausgebe. Wenn ich das Geld auf ein Sperrkonto einzahle, bis die die rechtliche Situation geklärt ist, muss die Bank den juristischen Weg wählen, -da unsere Gerichte bekanntermassen recht langsam arbeiten, könnte ich mir einen schönen Zinsvorteil schaffen.
Der Paragraph 812 BGB greift erst einmal nicht !
Viel Glück
V2000
Es handelt sich hier nicht um eine strafbare Handlung meinerseits, da die Bank den Fehler gemacht. Das ich das Geld nach Aufforderung der Bank zurückzahlen muss ist mir schon klar, -Strafbar mache ich mich nur, wenn ich m ch der Aufforderung wiedersetze & das Geld ausgebe. Wenn ich das Geld auf ein Sperrkonto einzahle, bis die die rechtliche Situation geklärt ist, muss die Bank den juristischen Weg wählen, -da unsere Gerichte bekanntermassen recht langsam arbeiten, könnte ich mir einen schönen Zinsvorteil schaffen.
Der Paragraph 812 BGB greift erst einmal nicht !
Viel Glück
V2000