EU-Verfahren wegen Defizits zeichnet sich ab
Deutschland. Die hohe Neuverschuldung ruft die EU-Kommission auf den Plan.
FRANKFURT (reuters). Spekulationen über ein bevorstehendes Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen übermäßigen Haushaltsdefizits haben neue Nahrung erhalten. In Brüssel werde die Defizitprognose der deutschen Regierung von 2,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für unrealistisch gehalten, berichtet das Magazin "Capital".
Ein Verfahren ist vorgesehen, wenn das Haushaltsdefizit die im Maastrichter Vertrag festgeschriebene Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigt. In Kreisen der EU-Kommission hieß es am Dienstag, die Kommission könne bereits auf der Grundlage eigener Prognosen ein Defizitverfahren einleiten und müsse dazu nicht die endgültigen offiziellen Zahlen abwarten.
Vor zwei Wochen hatte bereits der EU-Finanzministerrat das "substantielle Risiko" geortet, daß Berlin an den drei Prozent vorbeischrammen könnte. Unklar ist allerdings, inwieweit die Mehrausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Defizit herausgerechnet werden.
Deutschland. Die hohe Neuverschuldung ruft die EU-Kommission auf den Plan.
FRANKFURT (reuters). Spekulationen über ein bevorstehendes Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen übermäßigen Haushaltsdefizits haben neue Nahrung erhalten. In Brüssel werde die Defizitprognose der deutschen Regierung von 2,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für unrealistisch gehalten, berichtet das Magazin "Capital".
Ein Verfahren ist vorgesehen, wenn das Haushaltsdefizit die im Maastrichter Vertrag festgeschriebene Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigt. In Kreisen der EU-Kommission hieß es am Dienstag, die Kommission könne bereits auf der Grundlage eigener Prognosen ein Defizitverfahren einleiten und müsse dazu nicht die endgültigen offiziellen Zahlen abwarten.
Vor zwei Wochen hatte bereits der EU-Finanzministerrat das "substantielle Risiko" geortet, daß Berlin an den drei Prozent vorbeischrammen könnte. Unklar ist allerdings, inwieweit die Mehrausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Defizit herausgerechnet werden.