Entschaedigung fuer Bahnkunden bei Verspaetung

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Entschaedigung fuer Bahnkunden bei Verspaetung calexa

Entschaedigung fuer Bahnkunden bei Verspaetung

 
#1
Ab 1. Oktober geniessen Bahnfahrer neue Rechte. Hat der ICE
oder Intercity-Zug mehr als eine Stunde Verspaetung, kann der
Bahnfahrer kuenftig eine finanzielle Entschaedigung einfor-
dern. Nach einer Vereinbarung zwischen der Bahn, Verbraucher-
schuetzern und dem Verkehrsministerium sollen verspaetete
Fahrgaeste dann 20 Prozent des Fahrkartenwertes als Ausgleich
fuer die Verspaetung erhalten.

In den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Bahn wurde fer-
ner festgeschrieben, dass auch Kunden entschaedigt werden,
die beim Umsteigen ihren Anschlusszug nicht erreicht haben
und deshalb zu spaet am Zielbahnhof ankommen. Statt wie bis-
her erst ab 1.00 Uhr nachts zahlt die Bahn ab 1. Oktober
schon ab 24.00 Uhr auch die Kosten fuer Uebernachtung und
Taxi, sofern die Reise nicht mit dem Zug fortgesetzt werden
kann. Das gilt allerdings nur bis zu einer Hoechstgrenze von
insgesamt 80 Euro.

Allerdings hat sich die Bahn ein Hintertuerchen offengelas-
sen: Fuehrt hoehere Gewalt zu der Verspaetung, geht der Bahn-
kunde leer aus. Schliesslich koenne die Eisenbahn nichts fuer
schwere Unwetter oder gar Bombendrohungen, so die Argumenta-
tion der Bahnfuehrung. Wie die Entschaedigung ausgezahlt
wird, ist noch unklar. Diskutiert wird derzeit ueber Gut-
scheine, Barauszahlungen oder Ueberweisungen.
Quelle: doersam-briefe.de

So long,
Calexa
www.investorweb.de


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