Die Pleite des Aktionärsschützers

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Die Pleite des Aktionärsschützers bammie
bammie:

Die Pleite des Aktionärsschützers

 
20.11.04 21:52
#1
Von Martin Scheele

Er ist einer der namhaftesten Anwälte, die sich für geprellte Kleinaktionäre stark machen und Verbesserungen des Kapitalanlagerechts einfordern. Jetzt zeigt sich: Andreas Tilp spekulierte selber am Neuen Markt - und ging in einem Fall unter. Er versucht, sein Geld wiederzubeschaffen. Bisher ohne Erfolg.

Hamburg - Kaum einem müssen die Gefahren des Neuen Marktes besser bewusst gewesen sein als Andreas Tilp. Der Rechtsanwalt ist einer der prominentesten Anlegerschützer Deutschlands. Tilp von der gleichnamigen Kanzlei vertrat beispielsweise klagende EM.TV-Aktionäre, aktuell zählen zu seinem Kundenkreis verärgerte Telekom-Anleger [€], die im Juni 2000 T-Aktien der dritten Tranche kauften und dem Telekomriesen falsche Angaben im Börsenprospekt vorwerfen.
Immer wieder mahnt der Jurist Verbesserungen im Kapitalanlagerecht an. "Bei unvollständigen oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen brauchen wir härtere Sanktionen", forderte der Anleger-Anwalt beispielsweise. Das riskante Geschäft hielt den Robin Hood der Kleinanleger aber nicht davon ab, selber groß in den Neuen Markt zu investieren.

Im Mai 2000 kaufte der damals 36-Jährige vorbörslich nicht weniger als 15.000 Aktien des Neuen-Markt-Unternehmens Intraware, das internetfähige, plattformübergreifende Standardsoftware für das "Electronic Management" erstellte. Tilp bezahlte dafür genau 437.003,56 Euro. Sein Pech: Im Verlauf des Jahres verloren die Aktien etwa 90 Prozent an Wert.

Mitte 2001 reichte der Rechtsanwalt Prospekthaftungsklage gegen das Unternehmen ein. Er warf Intraware vor, dass der Börsenprospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig gewesen sei. Unter anderem beschuldigt er das Unternehmen der "fehlerhaften Darstellung von Umsatzprognosen im Prospekt", "fehlerhaften Darstellung der Risikofaktoren im Verkaufsprospekt", sowie der "fehlerhaften Darstellung der finanziellen Lage der Beklagten". Kurz, Tilp forderte sein Geld zurück - plus einem Zinsaufschlag von 5,4 Prozent.
Das Landgericht Frankfurt/Main schloss sich Tilps Meinung nicht an und wies die Klage am vergangenen Donnerstag in allen Punkten ab. Rechtskräftig ist das Urteil damit aber nicht. Tilp will auf Anfrage von manager-magazin.de auf jeden Fall Berufung einlegen. "Ich kämpfe in eigener Sache genauso wie in den Sachen unserer Mandanten - notfalls bis zum Bundesgerichtshof". "Denn auch ich bin Opfer einer Firma am Neuen Markt geworden". "Im Übrigen", so Tilp weiter "kann ich deswegen meine Mandanten optimal vertreten, weil ich mich mit Kapitalmärkten befasse."

Tilps Gang zum Oberlandesgericht beeindruckt die Gegenseite nicht. Sebastian Rakob, Rechtsanwalt von der internationalen Sozietät Clifford Chance, der Intraware vor dem Landgericht Frankfurt vertreten hat, sagt: "Die Klage von Herrn Tilp war von Anfang an unbegründet. Die von Herrn Tilp behaupteten Prospektunrichtigkeiten hat es nicht gegeben."
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T-Aktie: Größter Wirtschaftsprozess beginnt am Die

 
21.11.04 22:31
#2
T-Aktie: Größter Wirtschaftsprozess beginnt am Dienstag

Es ist ein Prozess der Superlative, der am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht beginnt. Mehr als 14.000 enttäuschte Anleger haben die Deutsche Telekom AG am Börsenplatz auf Schadensersatz verklagt, weil sie sich von den Versprechungen beim zweiten und dritten Börsengang des Telekommunikationskonzerns getäuscht fühlen. Sie werden von mehr als 750 Anwälten vertreten, die Schriftsätze werden mitunter von Lastwagen zum Gericht gefahren. Der addierte Streitwert der Schadensersatzklagen liegt bei geschätzten 100 Millionen Euro.

Im Zentrum des Klage-Hurrikans steht der Handelsrichter Meinrad Wösthoff, Vorsitzender Richter der 7. Kammer für Handelssachen. Der 46-Jährige hat sich dafür entschieden, zunächst zehn Pilotverfahren eingehender zu behandeln. In ihnen, so sagt Gerichtssprecher Stefan Möller, sind alle rechtlich relevanten Fragen enthalten. Zentrale Punkte in den meisten Klagen sind die angeblich weit überhöhte Bewertung der Telekom-Immobilien und die zum dritten Börsengang schon weit vorangeschrittene Milliarden-Akquisition des US-Mobilfunk-Unternehmens Voicestream.

Außerdem sind in den Musterverfahren alle denkbaren Beklagten vertreten: Neben der Telekom sind das die Bundesrepublik Deutschland, deren KfW-Bankengruppe, die Deutsche Bank als Konsortialbank und in einigen wenigen Fällen auch der frühere Telekom-Vorstandsvorsitzende Ron Sommer persönlich. Wegen des großen Medieninteresses findet die Verhandlung im Saal 165 C statt, dem größten, den Hessens Justiz zu bieten hat.

Die Haltung der Telekom war bislang kompromisslos: Die Bewertung der Immobilien sei fehlerlos gewesen, der Kursrutsch der T-Aktie an der Börse von externen Faktoren bestimmt. Mit einem Vergleich rechnet daher niemand. "Wir richten uns auf eine knallharte Auseinandersetzung mit allen Möglichkeiten der Zivilprozessordnung ein", sagt der Kläger-Anwalt Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp.

Von Richter Wösthoff erwartet sich das Anwaltsheer beider Seiten am Dienstag klare Hinweise, wie der weitere Prozess laufen soll. Heißester Punkt ist die Beweisaufnahme zum Wert der Immobilien, die ohne ein kostspieliges Gutachten kaum möglich scheint. Nach Meinung des Anwalts Klaus Rotter könnte dafür aber auch auf Erkenntnisse der Bonner Staatsanwaltschaft zurückgegriffen werden, die seit Jahren strafrechtlich gegen die Telekom ermittelt. Für die Muster-Kläger ist zudem die Frage wichtig, ob die anfallenden Kosten auf sämtliche Kläger verteilt werden können oder sie das Risiko alleine tragen.

Das deutsche Prozessrecht ist nach Ansicht von Experten auf derartige Verfahren nicht eingerichtet. Sammelklagen wie in den USA sind nicht möglich, jeder einzelne Anleger muss daher seine Ansprüche alleine oder in kleinen Gruppen durchfechten. Die sich daraus ergebende Bürokratie hat die Verwaltung des Landgerichts Frankfurt an den Rand des Kollaps gebracht. Zwei Justizangestellte sind seit Jahren mit nichts anderem beschäftigt, als die immer noch einlaufenden Telekom-Klagen zu verwalten: Aktenzeichen müssen vergeben werden, Fristen gesetzt, Eingänge bestätigt.

Dass die Klageflut nach Frankfurt immer noch anhält, liegt an einem rechtlichen Zwischenschritt, mit dem sich noch einmal gut 15.000 T-Aktionäre im Mai 2003 vor einer Verjährung ihrer Ansprüche gerettet haben. Sie stellten einen Güteantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) Hamburg. Da die Telekom die Güteverhandlungen mit ihrer harten Haltung stets platzen lässt, kommen immer wieder neue Klagen zum Landgericht, wenn auch längst nicht so viele wie ursprünglich angenommen. "Es tröpfelt etwas", sagt Gerichtssprecher Möller ohne größeres Bedauern. (Christian Ebner, dpa) / (anw/c't)  
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HINTERGRUND: Langer Schatten eines Börsengangs

 
22.11.04 07:45
#3
BONN (dpa-AFX) - Über den früheren Telekom-Chef Ron Sommer spricht inzwischen längst keiner mehr. Gras scheint gewachsen über den Mann, der den T-Aktionären einst eine bombensichere Geldanlage versprach und mit seiner Expansionsstrategie den Konzern in die Verschuldung trieb. Doch die Telekom steht heute wieder glänzend da: Schulden reduziert, Konzern umgebaut und Kosten eingespart. Und doch könnte Sommer in den nächsten Wochen wieder in die Schlagzeilen geraten.

Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt an diesem Dienstag einer der größten Schadensersatzprozesse in der deutschen Geschichte. Mehr als 14.000 T-Aktionäre fühlen sich von der Telekom und insbesondere ihrem damaligen Chef verschaukelt. Sie wollen ihr Geld zurück, das sie beim so genannten dritten Börsengang im Juni 2000 in T-Aktien investiert hatten. Heute ist die Investition nur weniger als ein Viertel von damals wert.

Der Vorstand habe den Anlegern verschwiegen, dass die 11.000 Immobilien falsch bewertet waren und eine milliardenschwere Akquisition in den USA (VoiceStream) kurz vor dem Abschluss stand, argumentieren die Kläger. Nichts davon habe das Börsenprospekt erwähnt - auch nicht, dass die UMTS-Auktion nur zwei Monate später weitere Löcher in die Bilanz der Deutschen Telekom (Xetra: 555750.DE - Nachrichten - Forum) schlagen könnte.

TUMMELFELD AUCH FÜR KLEINE ANLEGER

Was war geschehen? Das Jahr 2000 war für die gesamte Telekom- Branche eine Ausnahmejahr. Die Euphorie an den Börsen erreichte ihren Siedepunkt. Der Aktienmarkt hatte sich zum Tummelfeld auch für kleine Anleger entwickelt: Schnelles Geldverdienen, ohne Risiko, lautete die Devise - vor allem mit Telekommunikations- und Internetpapieren. Doch das erwies sich als Trugschluss. Denn schon bald begann die Stimmung zu drehen, die Blase platzte.

Zuvor war es dem Bund als Telekom-Großaktionär noch gelungen, beim so genannten dritten Börsengang Kasse zu machen. Für 66,50 Euro beziehungsweise 63,50 Euro für Frühzeichner hatte die staatseigene KfW Bankengruppe bei ihr geparkte Anteile des Bundes platziert. Erlös: 15 Milliarden Euro für Finanzminister Hans Eichel und kein einziger Cent für die Telekom. Auch wenn die T-Aktie kurzfristig noch einmal leicht zulegte, an der Börse ging die Fahrt längst in die andere Richtung.

KURSVERFALL BESCHLEUNIGT

Neue Ankündigungen aus der Konzernzentrale beschleunigten den Kursverfall: Der Kauf von VoiceStream (heute: T-Mobile US) für 50 Milliarden US-Dollar und weitere Milliarden-Ausgaben für UMTS- Lizenzen. Schließlich drückte eine Wertberichtigung des Immobilienbestandes von rund 3 Milliarden Euro Anfang 2001 den Kurs der Aktie weiter in den Keller und brachte das Fass zum Überlaufen.

Der Frust der Aktionäre über verpasste Chancen richtete sich vor allem gegen Vorstandschef Sommer und den Großaktionär Bund. Indes beteuerte die Telekom immer wieder, dass ihre Bücher zu keinem Zeitpunkt falsche Zahlen beinhalteten. Gutachten wurden erstellt, Wirtschaftsprüfer, Immobilienexperten und Professoren legten sich für den Bonner Riesen ins Zeug. "Die Telekom wird es darauf ankommen lassen und den Prozess bis zum Ende durchziehen", glaubt Marc Tüngler von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf.

'VERFAHREN LÄNGST IM KURS EINGEPREIST'

Dazu bleibt dem Konzern auch keine Alternative: Eine gütliche Einigung mit den Klägern - der Streitwert soll bei rund 100 Millionen Euro liegen - käme einem Schuldeingeständnis gleich. Außerdem würde ein Vergleich die übrigen Anteilseigner verprellen, und die halten immerhin mehr als 99 Prozent der T-Aktien.

Was die Börse über den Ausgang des Prozesses in Frankfurt denkt, ist an der Notierung der T-Aktie abzulesen. "Dieses Verfahren ist längst im Kurs eingepreist und ein Nebenkriegsschauplatz", sagt Tüngler und verweist auf einen ganz anderen Zusammenhang. Das eigentliche Damoklesschwert, das über dem Kurs der T-Aktie schwebt, sei vielmehr das Aktienpaket des Bundes. Und der will sich bekanntlich wegen der klammen Haushaltslage schon bald davon trennen./ls/DP/mw

--- Von Peter Lessmann, dpa ---  
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Telekom-Aktionäre vertrauen dem Staatsanwalt

 
22.11.04 07:56
#4
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Immobilienbewertung der Deutschen Telekom werden nach Ansicht der Anlegeranwälte auch Einfluss auf den Mammut-Prozess haben. Der Streit vor Gericht beginnt diese Woche in Frankfurt.
"Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungsakten eine Rolle spielen werden", sagt beispielsweise Anlegeranwalt Peter Gundermann. Die Anwälte erwarten schon vom ersten Prozesstag erste Weichenstellungen, die den Verlauf des Verfahrens entscheidend prägen werden.
Rund 15.000 Anleger werfen der  Deutschen Telekom vor, bei ihren Börsengängen milliardenschwere Risiken verschwiegen und ihre Immobilien falsch bewertet zu haben. Die Zuständigkeit für dieses Massenverfahren liegt bei einem einzigen Richter, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff. Dieser hat für Dienstag zehn Klagen ausgewählt, die mustergültig für alle anderen Verfahren sein sollen. Die Kläger wollen damit Schadenersatz erstreiten. Der Streitwert liegt bei 100 Mio. Euro.
Erstmal den Großprozess in den Griff bekommen

Auch die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt seit Jahren wegen des Verdachts der Immobilien-Falschbewertung bei der Telekom. In den Ermittlungsunterlagen, die die FTD einsehen konnte, berichtet unter anderem ein ehemaliger Mitarbeiter aus dem Stab des früheren Finanzvorstands Joachim Kröske, er habe auf strafrechtliche Risiken bei der gewählten Methode zur Bewertung der Telekom-Immobilien hingewiesen.

Ein weiterer Zeuge berichtet, dass er bereit gewesen sei, die Bewertung rechtlich zu überprüfen, dass ihm diese Prüfung aber ausdrücklich und ohne Begründung verboten worden sei. Die Anlegeranwälte hoffen, sich auch im Zivilprozess auf eben diese Zeugenaussagen stützen zu können. Die Ermittlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch hatte die Staatsanwaltschaft Auszüge aus ihren Akten für den Schadenersatzprozess in Frankfurt zur Verfügung gestellt.
Im Prozess am Dienstag wird zunächst erwartet, dass Richter Wösthoff erklärt, wie er den Mammutprozess in den Griff kriegen will. Allein diese Äußerungen werden mit Spannung erwartet, weil Wösthoff nicht auf vergleichbare Fälle zurückgreifen kann. Der Prozess gilt als einzigartig in der deutschen Rechtsgeschichte.
Testfall für das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

So wird der Richter nach Ansicht der Anwälte unter anderem erörtern, was für die Dauer der Musterverfahren mit den übrigen Tausenden von Klagen geschehen soll. Sollte das Gericht das Ruhenlassen dieser Verfahren anregen, dürfte damit der erste Konflikt programmiert sein, denn das könnte aus Sicht der Anwälte eine weitere Verzögerung der Klagen bedeuten, die teilweise schon seit 2001 bei Gericht liegen.
Das Telekom-Verfahren könnte außerdem zum ersten Testfall für das neue Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) der Bundesregierung werden. "Es wird interessant sein zu beobachten, wie das neue Gesetz angewandt und von der Praxis angenommen wird", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage. Das KapMuG solle Mitte 2005 in Kraft treten. "Wenn das Verfahren dann noch läuft, kann das neue Recht noch angewendet werden", sagte der Ministeriumssprecher. Der Gesetzesentwurf war vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedet worden und gilt als Reaktion auf die Telekom-Klagen. Das geplante Gesetz soll die Ansprüche enttäuschter Anleger künftig in einem Musterprozess bündeln. Bislang musste nach deutschem Prozessrecht jede Klage einzeln verhandelt werden.
"Die Vorwürfe sind allesamt unberechtigt"

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Prozess bis weit ins Jahr 2005 hinzieht, ist hoch. Zwar dürfte das Gericht auch einen Vergleich anregen. Darauf wird sich aber die Telekom nicht einlassen; zu groß ist die Sorge, dass ein Vergleich sich schädigend auf das Unternehmensimage auswirken könnte. Ein Sprecher wiederholte deshalb auch am Freitag erneut den Standpunkt des Konzerns: "Die Vorwürfe sind allesamt unberechtigt", sagte er. Die Immobilienbewertung sei zu jedem Zeitpunkt in Ordnung gewesen.
Völlig offen ist auch noch, ob für den Prozess ein Immobiliengutachten notwendig ist und wer dieses Gutachten bezahlen müsste - die Anleger oder die Telekom. Dies Summe in Höhe von 17 Mio. Euro könnte von den wenigen Klägern im Musterprozess nie aufgebracht werden. Es muss also gegebenenfalls ein Weg gefunden werden, die Kosten umzulegen. Die Telekom-Anleger stützen ihre Ansprüche auf Paragraf 44 Börsengesetz sowie auf Paragraf 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Ein Richter schreibt Rechtsgeschichte

Große Verantwortung Richter Meinrad Wösthoff ist allein zuständig für alle 15 000 Kläger. Grund dafür ist das Börsengesetz, das dem Landgericht Frankfurt die Zuständigkeit zuweist.
Zweifelhafte Bewertung Die Bewertung der Telekom-Immobilien spielt im Straf- wie im Zivilverfahren eine Rolle. Während die Anleger eine falsche Bewertung unterstellen, weist die Telekom alle Vorwürfe von sich. Sie hat dabei Rückendeckung von Bilanzexperten.

Alle Rechte vorbehalten. © FTD
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Rechtsanwalt erwartet weitere Klagewelle

 
23.11.04 11:14
#5
DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD)--Kurz vor Beginn des Verfahrens gegen die Deutsche Telekom AG vor dem Frankfurter Landgericht hat einer der maßgeblichen Kläger-Anwälte dem Bonner Konzern vorgeworfen, seine Aktionäre nicht nur fahrlässig, sondern sogar vorsätzlich getäuscht zu haben. Damit könnten nicht nur die Prospekthaftungsklagen, über die das Gericht ab Dienstag verhandelt, sondern auch Klagen wegen Kapitalanlagebetrugs möglich sein, erklärte der Rechtsanwalt Klaus Rotter, der in einem der zehn vom Landgericht ausgewählten Musterprozesse die Klägerseite vertritt. In dem Prozess geht es vor allem um angeblich überbewertete Immobilien der Telekom.

Die Prospekthaftungsansprüche seien in der Zwischenzeit verjährt - im Gegensatz zum Kapitalanlagebetrug. Damit könnten alle Zeichner der zweiten und dritten Aktientranche der Telekom nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. "Ich rechne fest mit einer weiteren Klagewelle gegen die Telekom", erklärte Rotter. Vor der Frankfurter 7. Kammer für Handelssachen sind schon gut 2.100 einzelne und gemeinschaftliche Prospekthaftungsklagen anhängig, hinter denen rund 14.500 Kläger stehen. Sie werden durch mehr als 750 Rechtsanwälte vertreten. Der gesamte Streitwert liegt nach einer Schätzung des Gerichts derzeit bei rund 100 Mio EUR. -Von Andreas Heitker, Dow Jones Newswires; +49 (0) 211 13872 14 andreas.heitker@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/23.11.2004/hei/bb  
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ROUNDUP:Gericht hält Immobilienbewertung für ungen

 
23.11.04 11:38
#6
ROUNDUP:Gericht hält Immobilienbewertung für ungenügend

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt hat die Bewertung der Immobilien der Deutsche Telekom AG (Xetra: 555750.DE - Nachrichten - Forum) beim Börsengang des Bonner Konzerns kritisiert. "Die Kammer sieht große Schwierigkeiten mit dem Cluster-Verfahren", sagte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff am Dienstag in Frankfurt. Er habe Zweifel, ob diese Vorgehensweise den Ansprüchen einer Einzelbewertung erfüllten.

Die Deutsche Telekom hatte ihren Immobilienbestand in Pakete unterteilt und dann bewertet. Der beim Börsengang angegebene Wert von rund 35 Milliarden DM musste nachträglich um mehrere Milliarden DM nach unten berichtigt werden. Die Telekom hatte ihre Vorgehensweise damit verteidigt, dass eine Einzelbewertung zu aufwändig gewesen wäre.

Von den Musterklagen im Frankfurter Prozess vor der 7. Kammer für Handelssachen erhoffen sich mehr als 14.000 Anleger Schadensersatz für ihre Kursverluste seit dem dritten Telekom-Börsengang im Jahr 2000. Damals erstandene Wertpapiere sind heute nur noch rund ein Viertel wert./mur/hi  
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Rechtssystem ist mit Telekom-Klagen überfordert

 
23.11.04 12:13
#7
Das deutsche Rechtssystem ist nach Meinung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) mit der Massenklage von Aktionären gegen die Telekom völlig überfordert. Bei dem am Dienstag in Frankfurt begonnenen Prozess sei eine Mammutaufgabe mit einer sehr verworrenen Sachlage zu bewältigen, sagte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Klaus Schneider, dem DeutschlandRadio Berlin.

Ob die Telekom-Aktie beim Gang an die Börse überbewertet wurde, müsse sich erst noch erweisen, es gebe aber zumindest einen Hinweis darauf. "Indiz dafür könnte sein, dass einige Zeit später zwei Milliarden Euro pauschal wertberichtigt wurden, aber ob das ausreichend ist, ist noch nicht klar", erklärte Schneider dem Sender. Er verwies darauf, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bereits seit drei Jahren ermittle.

Von den Musterklagen im Frankfurter Prozess vor der 7. Kammer für Handelssachen erhoffen sich mehr als 14.000 Anleger Schadensersatz für ihre Kursverluste seit dem dritten Telekom-Börsengang im Jahr 2000. Damals erstandene Wertpapiere sind heute nur noch rund ein Viertel wert. (tol/c't)  
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Kritiker:

Die Telekom ist ein Teil der

 
23.11.04 15:05
#8
Politik und die Justiz ist ein Teil der Politik und auch Hans Eichel. Wenn alle 3 zusammen finden, wird es für die Kläger nichts geben. Denn "us" Eichel will noch weitere T-Aktien (T=Tapeten) verkaufen, um über Umwege seine Partei zu finanzieren - (und sich selbst). Außerdem könnte bei einer Niederlage die ganze Regierung über T-Kom stolpern, deshalb darf sich nichts "tun".
Die Kleinakti's müssen allerdings auch die Kröte schlucken, daß Telekom niemals 35 Mrd wert sein konnte; und bei der Menge an Aktien, der Kurs weit überzogen war.
Und Dummheit kann bektl. kein Gericht schützen! - Kritiker.
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Schadenersatzprozess auf 2005 vertagt

 
23.11.04 16:44
#9
Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Telekom auf 2005 vertagt

Nach dem Prozessauftakt um die Schadenersatzforderungen zahlreicher Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom AG (Xetra: 555750.DE - Nachrichten - Forum) wurde das Verfahren auf das kommende Jahr vertagt.

Der vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff erklärte am Dienstag, dass das Verfahren am 21. Juni 2005 fortgesetzt werden soll. Nach Angaben der Nachrichtenagentur "dpa" war für den Zivilgerichtsprozess ursprünglich lediglich ein Verhandlungstag angesetzt worden. Der ursprüngliche Vorschlag von Wösthoff, das Verfahren auf September 2005 zu vertagen, war bei den Anwälten der Kleinanleger auf Kritik gestoßen. Bis zur Weiterführung des Verfahrens haben beide Parteien Zeit, weitere prozessrelevante Fakten vorzulegen.

Im Rahmen des ersten Verhandlungstages hatte das Gericht das Bewertungsverfahren der Immobilienbestände, welches von der Deutschen Telekom vor dem Börsengang angewendet wurde, kritisiert.

Die Aktie der Deutschen Telekom notiert aktuell mit einem Minus von 1,00 Prozent bei 15,80 Euro.  
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EuGH-Urteil könnte Telekom Einkommensverlust bring

 
23.11.04 16:48
#10
EuGH-Urteil könnte Telekom Einkommensverlust bringen

LUXEMBURG/BONN (Dow Jones-VWD)--Für ehemalige Telefonmonopolisten könnte künftig eine Einnahmequelle entfallen. Am Donnerstag wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Auslegung der EU-Richtlinie über die Liberalisierung des Telefonuniversaldienstes erwartet. Es geht um die Frage, in welchem Umfang und zu welchem Preis die Universaldienstanbieter ihre Informationen an Dritte weitergeben müssen, die ein konkurrierendes Telefonverzeichnis erstellen wollen.

Folgt der Gerichtshof seinem Generalanwalt Luis Poiares Maduro, würde auch die Deutsche Telekom AG, Bonn, dazu verpflichtet, für die Weitergabe sämtlicher Mindestdaten, die Benutzer von Telefonverzeichnissen benötigen, um einen Teilnehmer ausfindig zu machen, lediglich die tatsächlich damit verbundenen Gebühren zu verlangen.

Die Deutsche Telekom wollte das EuGH-Verfahren am Berichtstag nicht kommentieren. Grundsätzlich seien die Gebühren aber an die Gesamtkosten für die Verwaltung und Nutzung der Daten gekoppelt, sagte ein Telekom-Sprecher. Branchenkreisen zufolge verlangt die Deutsche Telekom für die Nutzung einer Information in elektronischen Medien derzeit knapp 0,09 EUR. Für Printprodukte ist in etwa der 1,5-fache Betrag fällig. Dabei stellt die Telekom die Daten zur Verfügung, die ein Anschlussteilnehmer eintragen lässt. Diese werden dann vom Anbieter einer Telefonauskunft aufbereitet.

Der Generalanwalt hatte in seinem im Juli vorgelegten Schlussplädoyer betont, dass die Daten von Land zu Land divergieren könnten und ihr Umfang in der Vergangenheit weitgehend von den staatlichen Monopolisten selbst geprägt worden sei. Mit der EU-Gesetzgebung zur Liberalisierung wurden sie verpflichtet, ihre Informationen an Unternehmen weiterzugeben, die alternative Telefonverzeichnisse etwa auf CD-ROM oder im Internet veröffentlichen wollen.

Im konkreten Fall hatte sich die Nachfolgegesellschaft des niederländischen Post- und Telefonmonopolisten KPN Telecom BV (KPN) geweigert, Privatanbietern solcher Verzeichnisse alle Daten mitzuteilen, die für das eigene Verzeichnis sehr wohl verwendet werden. Dazu zählt die Mobiltelefonnummer oder die Berufsangabe. Die Aufforderung der Aufsichtsbehörde, diese Informationen weiterzugeben, hatte KPN gerichtlich angefochten, ebenso wie die von der Aufsicht festgelegte Gebühr. -Von Angelika Steinfort und Richard Breum, Dow Jones Newswires; 32 2 230 72 50, europa.de@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/23.11.2004/ang/rib/nas  
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Ein Spiel auf Zeit

 
23.11.04 21:48
#11
von von Lutz Reiche

Das Landgericht Frankfurt hat im Verfahren gegen die Deutsche Telekom dem Hauptvorwurf grundsätzlich zugestimmt, den Prozess aber vertagt. Im Gespräch mit manager-magazin.de kritisiert Klägeranwalt Klaus Rotter die Entscheidung. Seiner Ansicht nach spielt das Gericht auf Zeit.

mm.de: Der Vorsitzende Richter hat zwar heute die Immobilienbewertung der Telekom kritisiert. Er ließ aber offen, ob dies für die Prospekthaftung ausreicht und verlangt weitere Beweise. Welche Beweise können Sie denn noch beibringen?

Rotter: Es gibt verschiedene Klageverfahren innerhalb derer der Richter zahlreiche Vorwürfe skeptisch beurteilt und weitere Beweise eingefordert hat. So etwa im Zusammenhang mit der milliardenschweren Übernahme des ehemaligen US-Mobilfunkkonzerns VoiceStream.

In puncto Immobilienbewertung hat er jedoch eindeutig formuliert, dass unser Sachvortrag ausreichend war und er einen Verstoß gegen geltendes Bilanzrecht sieht. Allerdings schränkte der Richter ein, dass er darin noch keinen wesentlichen Prospektmangel erkennen könne. Deshalb bedürfe es in diesem Punkt noch eines Sachverständigengutachtens. Gerade mit Blick auf die ständige Rechtssprechung des Bundesgerichteshofes zur Prospekthaftung ist das aus unserer Sicht sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar.

mm.de: Die Kosten für so ein Gutachten dürften Millionen verschlingen. Ihr Kollege und Klägeranwalt Tilp will auf Spendentour gehen. Was werden Sie machen?

Rotter: In der Tat, ein entsprechendes Gutachten könnte bis zu 17 Millionen Euro kosten. Ich bin aber der Auffassung, dass so ein Gutachten nicht erforderlich ist. Denn aus unserer Sicht hat die Telekom mit der Sammelbewertung ihrer Immobilien ganz klar gegen zwingendes Bilanzrecht verstoßen. Sie hat ihre Aktionäre nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich getäuscht.

Wir werden versuchen, den Richter von diesem Standpunkt zu überzeugen. Möglicherweise werden wir auf eine Entscheidung ohne Sachverständigengutachten bestehen. Das ist noch nicht raus. Es kann sein, dass das Gericht unsere Forderung abweist. Dann geht es halt in die nächste Instanz, und da bin ich sehr guter Dinge.

mm.de: Der Prozess wurde auf den 21. Juni 2005 vertagt. Haben Sie den Eindruck, das Landgericht spielt hier auf Zeit, um die politisch-rechtliche Entwicklung abzuwarten?

Rotter: Ich denke schon. Richter Wösthoff hat sich in diese Richtung geäußert. Er würde es begrüßen, wenn in diesem Mammut-Verfahren das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - kurz KapMug - Anwendung finden könnte. Und er hofft offenbar, dass dieses Gesetz bis Juni 2005 durch den Bundestag ist. Nur würde dann über die wesentlichen rechtlichen Fragen das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden und er hätte den Fall elegant vom Tisch bekommen.

mm.de: Kann man ihm das verübeln?

Rotter: Nein. Der Richter hat hervorragende Arbeit geleistet, das ist keine Frage. Realistischerweise war auch nicht zu erwarten, dass er den Mut aufbringen würde, allein auf Grund des Verstoßes gegen zwingendes Bilanzrecht den Fall als entscheidungsreif zu bewerten. Er will hier keinen Fehler machen. Wir hatten uns allerdings gewünscht, dass er über die Pilotverfahren entscheidet. Dann hätte man immer noch überlegen können, ob das KapMug anzuwenden ist oder nicht. Für uns ist der Fall Telekom entscheidungsreif. Wir sehen keinen Anlass, so lange zu warten.

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Börsen-Zeitung: Was wesentlich ist, Kommentar

 
23.11.04 21:55
#12
Frankfurt (ots) - In einem Prozess, der mit rund 2200 Verfahren, 15000 Klägern, über 760 Anwälten und raumfüllenden Aktenbergen alle bisher bekannten Dimensionen sprengt, erscheint die Konzentration auf "Wesentliches" als oberstes Gebot. Allein, am ersten Verfahrenstag für zunächst zehn Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom (Xetra: 555750.DE - Nachrichten - Forum)taten sich die Beteiligten mit dieser Aufgabe schwer.

Im Licht der nackten Zahlen ist das Wesentliche offenbar nicht zu finden. Der plakative Vorwurf der Falschbilanzierung - insbesondere im Hinblick auf die umstrittene Bewertung des Immobilienvermögens der Telekom - und des Kapitalanlagebetrugs verliert zusehends an Gewicht, wenn man sich die geringen Auswirkungen etwa der Immobilienkorrektur auf das Zahlenwerk des Konzerns vor Augen führt: 1% bei der Bilanzsumme, 3% beim Eigenkapital, 6% bei dem Bilanzposten selbst. Ob die Kenntnis von derlei Wertveränderungen die Anlageentscheidung eines T-Aktionärs beeinflusst hätte, ist wohl eher fraglich.

Eher "unwesentlich" erscheint auch der geschätzte Streitwert von rund 100 Mill. Euro, für die Telekom ohnehin eine Randnotiz. Er steht im krassen Missverhältnis zu den drohenden prozessualen Kosten, die möglicherweise durch neue, aufwendige Immobiliengutachten und ein jahrelanges Verfahren in die Höhe getrieben werden. Da ist die Überlegung des Richters, demnächst das kommende Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz anzuwenden, begründet.

Für eine "Mustergültigkeit" des Telekom-Verfahrens sprechen jedoch auch andere Gründe - die wesentlich sind. Das Gericht hat die Methode des Bonner Konzerns in der zentralen Frage der Immobilienbewertung als "nicht gesetzeskonform" eingestuft und ist damit einem wesentlichen Vorwurf der Kläger gefolgt. Das Gericht hat im Hinblick auf die Prospekthaftung klar gemacht, dass es nicht nur die Emittentin, sondern auch den Bund und die KfW als "Veranlasser" der Aktienplatzierung sowie die Deutsche Bank (Xetra: 514000.DE - Nachrichten - Forum) als Konsortialführerin in der Verantwortung sieht.

Noch ist die Kammer weit davon entfernt, sich ein Urteil zu bilden, ob die unkorrekte Methode tatsächlich zu einer ebenso unkorrekten Immobilienbewertung geführt hat und ob dies gegebenenfalls einen "wesentlichen" Mangel des Prospekts darstellt. Für den deutschen Kapitalmarkt ist es allerdings wesentlich, wenn eines der größten hier notierten Unternehmen sich inkorrekte Bilanzierungsmethoden vorhalten lassen muss. Der illustre Kreis der weiteren Verantwortlichen verleiht jedem eventuellen Fehlverhalten ein nochmals höheres Gewicht. Auch deshalb wird die Entscheidung des Gerichts letztlich Signalcharakter haben.

(Börsen-Zeitung, 24.11.2004)  
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Richter fürchtet 15-jährigen Prozess

 
23.11.04 22:17
#13
Der Tag eins im Schadenersatzprozess gegen die Telekom begann mit einem Paukenschlag: Richter Meinrad Wösthoff äußerte sich klar und kritisch zu der umstrittenen Immobilienbewertung. Auf die Fortsetzung müssen die Beteiligten nun aber warten. Auch der Prozess selbst könnte das Frankfurter Gericht noch sehr lange beschäftigen.

Frankfurt am Main - Richter Meinrad Wösthoff sagte am Dienstag, nach seiner bisherigen Auffassung sei die pauschale Bewertung der kleineren Immobilien in Gruppen - so genannte Cluster - nicht zulässig gewesen. Zugleich machte er aber deutlich, dass andere Vorwürfe etwa zur kostspieligen Ersteigerung der UMTS-Lizenzen oder dem Zukauf des US-Unternehmens VoiceStream für mehr als 50 Milliarden Dollar für nicht relevant oder ungenügend begründet halte.

Die 14.000 klagenden Kleinanleger müssen sich nun allerdings gedulden. Als nächsten Verhandlungstermin setzte Wösthoff den 21. Juni 2005 fest.

Am ersten Verhandlungstag waren 24 Anwälte für Kläger und Beklagte im Gerichtssaal erschienen. In dem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht verlangen die Kleinanleger Schadenersatz vom ehemaligen Staatsunternehmen für erlittene Kursverluste. Insgesamt geht es um rund 100 Millionen Euro. In einem ersten Schritt wird seit Dienstag über 10 Musterklagen verhandelt, die für die übrigen Verfahren aber keine verbindliche Wirkung haben.

Im Zentrum steht die Immobilienbewertung durch die Telekom im Vorfeld des Börsengangs. Der Konzern hatte 2001 Wertberichtigungen von rund drei Milliarden Euro bei den Immobilien vorgenommen. "Das Clusterverfahren, das hätte es nicht sein müssen", sagte Wösthoff zur Immobilienfrage. Eine falsche Bewertungsmethode bei rund 53 Prozent des auf 35 Milliarden DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens führe aber nicht automatisch zu falschen Summen in der Eröffnungsbilanz, erklärte der Jurist weiter.

Die Kläger müssten beweisen, dass eine niedrigere Summe richtig gewesen wäre. Die größeren und wertvolleren Grundstücke waren zudem einzeln bewertet worden, wie es das Handelsgesetzbuch verlangt.

Telekom gibt sich siegessicher

Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz sagte vor Gericht, die Auswirkungen der 2001 behobenen Fehlbewertung seien unwesentlich gewesen. "Der Prozess wird zeigen, dass sämtliche Vorwürfe haltlos sind", zeigte er sich siegessicher.
Das Gericht hält zudem den früheren Telekom-Chef Ron Sommer nicht für schadensersatzpflichtig für die Kursverluste. Die übrigen Beklagten - neben der Telekom sind das der Bund, die KfW und die Konsortialführerin Deutsche Bank - sind nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts hingegen verantwortlich. Der Bund sei mit den Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro der größte Nutznießer des Aktienverkaufs gewesen.

15 Jahre Verhandlungsdauer

Eindringlich stellte Richter Wösthoff die von dem Massenverfahren ausgelösten Belastungen des Gerichts dar. "Das Gericht leidet. Gerichte sind auf einen solchen Ansturm nicht eingerichtet." Nach klassischer Manier könnte das Abarbeiten der über 2200 Klagen bis zu 15 Jahre dauern, sagte Wösthoff. Er lehnte es auch ab, Klageblöcke aus einer Kanzlei miteinander zu verbinden. Dies hatte die Wiesbadener Kanzlei Doerr und Partner angeregt, die allein 6200 Aktionäre vertritt.
Er setze vielmehr Hoffnungen auf die von der Bundesregierung geplanten Musterverfahren bei den Oberlandesgerichten, die auch für den Telekom-Fall rückwirkend in Frage kämen, sagte Richter Wösthoff. "Dann könnten Musterklagen ausgewählt werden und alle anderen ruhen."
Die Pleite des Aktionärsschützers Kritiker

Na? - habe ich es nicht geahnt?

 
#14
Mein Pos #8 genau ins Schwarze! Langsam erkennt man doch die Galgenvögel. Kritiker.


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