Von Martin Scheele
Er ist einer der namhaftesten Anwälte, die sich für geprellte Kleinaktionäre stark machen und Verbesserungen des Kapitalanlagerechts einfordern. Jetzt zeigt sich: Andreas Tilp spekulierte selber am Neuen Markt - und ging in einem Fall unter. Er versucht, sein Geld wiederzubeschaffen. Bisher ohne Erfolg.
Hamburg - Kaum einem müssen die Gefahren des Neuen Marktes besser bewusst gewesen sein als Andreas Tilp. Der Rechtsanwalt ist einer der prominentesten Anlegerschützer Deutschlands. Tilp von der gleichnamigen Kanzlei vertrat beispielsweise klagende EM.TV-Aktionäre, aktuell zählen zu seinem Kundenkreis verärgerte Telekom-Anleger [€], die im Juni 2000 T-Aktien der dritten Tranche kauften und dem Telekomriesen falsche Angaben im Börsenprospekt vorwerfen.
Immer wieder mahnt der Jurist Verbesserungen im Kapitalanlagerecht an. "Bei unvollständigen oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen brauchen wir härtere Sanktionen", forderte der Anleger-Anwalt beispielsweise. Das riskante Geschäft hielt den Robin Hood der Kleinanleger aber nicht davon ab, selber groß in den Neuen Markt zu investieren.
Im Mai 2000 kaufte der damals 36-Jährige vorbörslich nicht weniger als 15.000 Aktien des Neuen-Markt-Unternehmens Intraware, das internetfähige, plattformübergreifende Standardsoftware für das "Electronic Management" erstellte. Tilp bezahlte dafür genau 437.003,56 Euro. Sein Pech: Im Verlauf des Jahres verloren die Aktien etwa 90 Prozent an Wert.
Mitte 2001 reichte der Rechtsanwalt Prospekthaftungsklage gegen das Unternehmen ein. Er warf Intraware vor, dass der Börsenprospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig gewesen sei. Unter anderem beschuldigt er das Unternehmen der "fehlerhaften Darstellung von Umsatzprognosen im Prospekt", "fehlerhaften Darstellung der Risikofaktoren im Verkaufsprospekt", sowie der "fehlerhaften Darstellung der finanziellen Lage der Beklagten". Kurz, Tilp forderte sein Geld zurück - plus einem Zinsaufschlag von 5,4 Prozent.
Das Landgericht Frankfurt/Main schloss sich Tilps Meinung nicht an und wies die Klage am vergangenen Donnerstag in allen Punkten ab. Rechtskräftig ist das Urteil damit aber nicht. Tilp will auf Anfrage von manager-magazin.de auf jeden Fall Berufung einlegen. "Ich kämpfe in eigener Sache genauso wie in den Sachen unserer Mandanten - notfalls bis zum Bundesgerichtshof". "Denn auch ich bin Opfer einer Firma am Neuen Markt geworden". "Im Übrigen", so Tilp weiter "kann ich deswegen meine Mandanten optimal vertreten, weil ich mich mit Kapitalmärkten befasse."
Tilps Gang zum Oberlandesgericht beeindruckt die Gegenseite nicht. Sebastian Rakob, Rechtsanwalt von der internationalen Sozietät Clifford Chance, der Intraware vor dem Landgericht Frankfurt vertreten hat, sagt: "Die Klage von Herrn Tilp war von Anfang an unbegründet. Die von Herrn Tilp behaupteten Prospektunrichtigkeiten hat es nicht gegeben."
Er ist einer der namhaftesten Anwälte, die sich für geprellte Kleinaktionäre stark machen und Verbesserungen des Kapitalanlagerechts einfordern. Jetzt zeigt sich: Andreas Tilp spekulierte selber am Neuen Markt - und ging in einem Fall unter. Er versucht, sein Geld wiederzubeschaffen. Bisher ohne Erfolg.
Hamburg - Kaum einem müssen die Gefahren des Neuen Marktes besser bewusst gewesen sein als Andreas Tilp. Der Rechtsanwalt ist einer der prominentesten Anlegerschützer Deutschlands. Tilp von der gleichnamigen Kanzlei vertrat beispielsweise klagende EM.TV-Aktionäre, aktuell zählen zu seinem Kundenkreis verärgerte Telekom-Anleger [€], die im Juni 2000 T-Aktien der dritten Tranche kauften und dem Telekomriesen falsche Angaben im Börsenprospekt vorwerfen.
Immer wieder mahnt der Jurist Verbesserungen im Kapitalanlagerecht an. "Bei unvollständigen oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen brauchen wir härtere Sanktionen", forderte der Anleger-Anwalt beispielsweise. Das riskante Geschäft hielt den Robin Hood der Kleinanleger aber nicht davon ab, selber groß in den Neuen Markt zu investieren.
Im Mai 2000 kaufte der damals 36-Jährige vorbörslich nicht weniger als 15.000 Aktien des Neuen-Markt-Unternehmens Intraware, das internetfähige, plattformübergreifende Standardsoftware für das "Electronic Management" erstellte. Tilp bezahlte dafür genau 437.003,56 Euro. Sein Pech: Im Verlauf des Jahres verloren die Aktien etwa 90 Prozent an Wert.
Mitte 2001 reichte der Rechtsanwalt Prospekthaftungsklage gegen das Unternehmen ein. Er warf Intraware vor, dass der Börsenprospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig gewesen sei. Unter anderem beschuldigt er das Unternehmen der "fehlerhaften Darstellung von Umsatzprognosen im Prospekt", "fehlerhaften Darstellung der Risikofaktoren im Verkaufsprospekt", sowie der "fehlerhaften Darstellung der finanziellen Lage der Beklagten". Kurz, Tilp forderte sein Geld zurück - plus einem Zinsaufschlag von 5,4 Prozent.
Das Landgericht Frankfurt/Main schloss sich Tilps Meinung nicht an und wies die Klage am vergangenen Donnerstag in allen Punkten ab. Rechtskräftig ist das Urteil damit aber nicht. Tilp will auf Anfrage von manager-magazin.de auf jeden Fall Berufung einlegen. "Ich kämpfe in eigener Sache genauso wie in den Sachen unserer Mandanten - notfalls bis zum Bundesgerichtshof". "Denn auch ich bin Opfer einer Firma am Neuen Markt geworden". "Im Übrigen", so Tilp weiter "kann ich deswegen meine Mandanten optimal vertreten, weil ich mich mit Kapitalmärkten befasse."
Tilps Gang zum Oberlandesgericht beeindruckt die Gegenseite nicht. Sebastian Rakob, Rechtsanwalt von der internationalen Sozietät Clifford Chance, der Intraware vor dem Landgericht Frankfurt vertreten hat, sagt: "Die Klage von Herrn Tilp war von Anfang an unbegründet. Die von Herrn Tilp behaupteten Prospektunrichtigkeiten hat es nicht gegeben."