Die Mindestreserve - das sollte man wissen!!!


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DonHappy:

Die Mindestreserve - das sollte man wissen!!!

 
26.04.02 13:50
Unter der Mindestreserve versteht man ganz allgemein, dass Banken einen bestimmten Prozentsatz ihrer Verbindlichkeiten auf Zentralbankkonten als Guthaben unterhalten müssen. Ziel der Mindestreserve ist es, einer unkontrollierten Geldmengenausweitung vorzubeugen. Die Mindestreserve ist ein zwingendes Instrument und muss grundsätzlich von allen Kreditinstituten im Euro-Währungsraum beachtet und eingehalten werden.

Mindestreservepflichtig sind

Buchverbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken und gegenüber nicht reservepflichtigen Kreditinstituten mit einer Befristung von weniger als 2 Jahren.
Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen mit einer Befristung von weniger als 2 Jahren
Indirekte Mindestreservehaltung:

Die Mindestreserve kann auch indirekt von einem Kreditinstitut gehalten werden. Indirekte Haltung bedeutet, dass ein anderes KI auf seinen Zentralbankkonten die Mindestreserve für das antragstellende Kreditinstitut unterhält.

Voraussetzung hierfür ist, dass das beauftragte Kreditinstitut

selbst der Mindestreserve unterliegt und
im selben Mitgliedsstaat wie das beantragende KI ansässig ist und
regelmäßig einen Teil der Geschäfte des beantragenden Instituts abwickelt.
Mindestreservebasis:

Die Höhe der zu haltenden Mindestreserve ist von der Höhe der Verbindlichkeiten der Bank abhängig. Einbezogen werden nur Verbindlichkeiten, die durch die Annahme von Geldern entstehen
(Spareinlagen, KK-Einlagen, eigene herausgegebene Schuldverschreibungen, etc.).
Die betroffenen Bankpositionen bilden die Mindestreservebasis. Die monatliche Berechnung der Mindestreserve erfolgt aus den Beständen der reservepflichtigen Verbindlichkeiten zum Monatsende.

Unterscheidung der Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten, die der Mindestreservebasis zugrunde liegen, werden in 3 Kategorien unterteilt:

Verbindlichkeiten mit positivem Reservesatz:
(täglich fällige Einlagen, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist unter 2 Jahren, Geldmarktpapiere, emittierte SV mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu 2 Jahren)

Verbindlichkeiten mit einem Reservesatz von 0%:
(Einlagen mit vereinbarte Kündigungsfrist/Laufzeit von über 2 Jahren, Wertpapierpensionsgeschäfte, Emittierte SV mit vereinb. Kündigungsfrist über 2 Jahren)

Nicht einbezogene Verbindlichkeiten:
(Verbindlichkeiten gegenüber selbst mindestreservepflichtigen Instituten, Verbindlichkeiten gegenüber der EZB oder den Nationalen Zentralbanken)
Erfüllungsperiode:

Die Erfüllungsperiode ist der Zeitraum, für den die Einhaltung der Mindestreservepflicht berechnet wird. Er beginnt am 24. eines Monats und endet am 23. des Folgemonats.

Mindestreserve-Soll:

Das Mindestreserve-Soll ist das Guthaben, das auf Konten der Zentralbank im Mondatsdurchschnitt gehalten werden muss. Es ermittelt sich durch Anwendung des Mindestreservesatzes auf die Mindestreservebasis. Das ermittelte Reserve-Soll darf pauschal um 100.000,00 EUR gekürzt werden.

Mindestreserve-Ist:

Das Mindestreserve-Ist ist der Durchschnitt der tatsächlich in der Erfüllungsperiode auf dem Zentralbankkonto gehaltenen Guthaben. Da die Mindestreserve nur im Monatsdurchschnitt zu halten ist, kann das KI auf die gehaltenen Guthaben zurückgreifen und das ermittelte Mindestreserve-Soll unterschreiten. Allerdings muss es an anderen Tagen entsprechend höhere Guthaben halten, damit das Mindestreserve-Soll im Monatsdurchschnitt erfüllt ist.
Die Mindesreserveerfüllung ermittelt sich aus der Gegenüberstellung von Mindesreserve-Ist und Mindestreserve-Soll. Nur wenn das Mindestreserve-Ist größer / gleich dem Mindestreserve-Soll ist, ist die Mindestreserve erfüllt.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestreserve:

Zahlung eines Zinses bis zur doppelten Höhe des Spitzenrefinanzierungssatzes auf den Fehlbetrag
Ausschluss von den Offenmarktgeschäften und der Spitzenrefinanzierungsfazilität
Zahlung eines Zinses von bis zu 5% über dem Spitzenrefinanzierungssatz
Hereinnahme einer unverzinslichen Einlage bis zur dreifachen Höhe des Fehlbetrags
Verzinsung der Mindestreserve:

Das bei der Zentralbank unterhaltene Mindestreserve-Ist wird verzinst. Die Verzinsung beschränkt sich aber auf die maximale Höhe des errechneten Betrags des Mindestreserve-Solls. Beträge, die das Mindestreserve-Soll überschreiten, werden nicht verzinst.
Die Verzinsung erfolgt zu dem durchschnittlichen Zinssatz des ESZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Erfüllungsperiode.

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