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paketix ... mal `ne super naive Frage:
Was passiert eigentlich, wenn sich herauskristallisiert, daß die erzwungene Releases
im Nachhinein tatsächlich hinfällig geworden ist ?
Dann müßten doch eigentlich im Umkehrschluß auch die entsprechenden
Ausbuchungen wegen Nichtreleaserteilung ebenso hinfällig sein !
Was passiert dann mit den ausbuchten Stücken ergo nicht neu zugeteilten WMIH`s
sowie den dadurch verloren gegangenen Escrows ?
Ich vermute `mal, es wird wie die Gegenfraktion immer sagte (alles war rechtmäßig),
auch in dem Fall dann US-recht(s)mäßig verfahren..., was bedeuten wird ....
weg ist eben weg .... ! :-))))
Oder seht Ihr das anders ?
Gruß,
SW.
Moin,
ich weiß ja nicht, wie es bei Dir war, aber mich hat keiner dazu gezwungen, Releases zu erteilen. Also, wovon sprichst Du bitteschön...?
Warum sollten die "erzwungenen Releases" hinfällig werden, und was würde in so einem Fall mit den "ausgebuchten Stücken" passieren? Nun, warum sollten sie hinfällig werden. Der Plan ist bestätigt, es gibt diesbezüglich keinen Appeal. Oder hast Du einen eingereicht? Deshalb stellt sich die Frage, was mit den (wertlos) ausgebuchten Stücken passieren würde, einfach nicht. Und - jetzt spinnen wir das "Hirngespinst" einmal weiter - falls doch, gibt es da den schönen Begriff der "equitable mootness", der genau das verhindert. Diejenigen, die keine Releases erteilt haben, werden sich doch gewiss etwas dabei gedacht haben (hoffentlich), oder...? Sie haben sich damit den Klageweg offen gehalten. Ob sie den bestreiten können/werden, ist deren Problem. Jeder hatte die Wahl und wurde zu nichts gezwungen.
Schöne Grüße,
staylong
p.s. Ich verstehe nach wie vor nicht die "Sehnsucht" einiger Threadteilnehmer, den PoR im Nachhinein zu Fall zu bringen (was nicht mehr möglich ist). Einerseits verteidigen sie den Wert der WMIH sowie der Escrows gegen die vermeintlich "bösen Basher" bis aufs Blut, andererseits würden sie die Uhren dann aber doch lieber wieder zurückdrehen. Sorry, aber das ist für mich komplett unlogisch. ;-)
...- wer denkt dass die releases wg. kriminellen machenschaften *nicht* zur anwendung
kommen werden gibt einen grünen stern
- wer denkt dass die releases zur anwendung kommen wie gehabt gibt einen schwarzen stern...
Vielleicht bin ich ja zu blöd, aber was meinst Du damit, "dass die Releases zur Anwendung kommen"? Falls Du damit meinst, ob man glaubt, dass sie hinfällig werden, dann tendiere ich eindeutig zu einem schwarzen Stern, oder gibt es von irgendwem gegen irgendwen eine etwaige Klage/Anzeige oder was auch immer wegen "krimineller Machenschaften"...? ;-)
Gute Arbeit!
p.s. Pass' bloß auf, dass Du jetzt nicht auch zu den "bösen Bashern" gezählt wirst, wo Du Dich "erdreistet" hast, einen Artikel zu übersetzen, in dem expressis verbis steht, dass JPM durch die WaMu-Übernahme Verluste gemacht hat... ;-)
Die Frage ist irrelevant, weil die WMIH nach wie vor kein "running business" und für die Verwertung der NOL's noch 19 Jahre lang Zeit hat. Da käme es auf die drei läppischen Monate doch nun wirklich nicht an, oder?
Dann gib' mal ein Beispiel, wann das in der Vergangenheit schon einmal passiert ist! Danke.
??? Die WMIH würde letztes Jahr gegründet. Also hatte ich Deine Frage so verstanden, ob das erste Jahr für die Verwertung der NOL's von März bis März oder von März bis Dezember läuft. Mithin also ein Unterschied von drei Monaten, oder?
Also gehts ja doch um drei Monate... ;-)
Keine Ahnung, wie das in den USA ist. In Deutschland bräuchte man dazu wohl die Zustimmung des Finanzamtes. Ich halte es aber nicht für relevant. Wenn sie das in 19 Jahren und neun Monaten nicht hinbekommen, schaffen sie das in 20 Jahren auch nicht.
Ähm, das Wort Ironie ist Dir aber schon ein Begriff, oder?
p.s. Außerdem geht es in dem Artikel nicht darum, dass JPM die Verluste abwälzen will, sondern darum, dass man sich durch die Klagen Zeit "erkaufen" will, um die Verluste zu realisieren, denn nach Meinung des Authors ist JPM chancenlos (zumindest nach der Übersetzung von paketix, das Original habe ich mir nicht durchgelsen, bei so einem tollen Service)... ;-)
Bei Dir bin ich mir auch nicht sicher, ob Du das mit dem (Bank-)"Raub" ernst meinst, oder nicht... ;-)
...Wovon ich spreche, das fragen Sie mich doch nicht etwa im Ernst ?
Ist schon sehr bezeichnend, daß es in Ihren Augen keine Erpressung ist wenn gesagt wird,
"wer nicht releast wird eben ganz einfach (natürlich """(US-)rechtmäßig""") augebucht" .....
oder sollte ich besser sagen, E N T E I G N U N G ?
Solch`eine Aussage ist für Sie natürlich kein Zwang ... klingt so richtig logisch !...
Starker Tobak. Dann frage ich mich allen Ernstes, warum Sie keine Strafanzeige gestellt haben, wenn Sie das für eine Erpressung gehalten haben...???
...Das ist doch (sorry) der selbe Blödsinn, denn die Leute drüben (was nat. auch Sie wissen)wußten doch mehr als ganz genau, daß kein einziger der vielen kleinen Anleger-Hansel die finanziellen Mittel hätte (auch nicht mit vielen anderen zusammen), die immensen notwendigen Kosten aufzubringen, um dort eine Klage einzureichen geschweige denn
auch noch (wegen Korruption u.a.) durch zu bringen. Naiver gehts doch wohl wirklich
nicht mehr !
"Interessante" Gedankengänge welche Sie da haben ...
Blödsinn...??? Wenn sich die "kleinen Anleger-Hanseln" nicht den Klageweg hätten offen halten wollen, was war dann deren Intention...??? Halten Sie die Leute für so dumm...???
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