Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat das betäubungslose Schlachten von Tieren auch für Moslems zugelassen. Das Gericht entschied in seinem am Dienstag verkündeten Urteil zu Gunsten eines moslemischen Metzgers, dem wie anderen Schlachtern in Deutschland auch, das Schächten seit 1995 versagt worden war. Das von den Behörden praktizierte Schächtverbot stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, hieß es in dem Urteil. (AZ.: 1 BvR 1783/99)
In Deutschland können die Behörden Schächten nur dann erlauben, wenn die Regeln einer Religionsgemeinschaft den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreiben. Der Metzger hatte geklagt, weil er nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das Moslems das Schächten grundsätzlich untersagt hatte, keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten hatte. Beim Schächten werden mit einem scharfen Messer die Luft- und Speiseröhre sowie die Halsschlagader durchtrennt.
In Deutschland lebende Juden dürfen ihr Schlachtvieh schächten.
In Deutschland können die Behörden Schächten nur dann erlauben, wenn die Regeln einer Religionsgemeinschaft den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreiben. Der Metzger hatte geklagt, weil er nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das Moslems das Schächten grundsätzlich untersagt hatte, keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten hatte. Beim Schächten werden mit einem scharfen Messer die Luft- und Speiseröhre sowie die Halsschlagader durchtrennt.
In Deutschland lebende Juden dürfen ihr Schlachtvieh schächten.