Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem sollen zusätzlich zehn Prozent der Bevölkerung gesondert befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.
Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.
Quelle:
www.heise.de/newsticker/meldung/...ng-2011-klagen-1026704.html
Frage: Was geschieht eigentlich, wenn ich den Fragebogen nicht ausfülle? Antwort: Wer sich weigert, muss ein Bußgeld bezahlen. Frechheit!
Quelle:
(www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/...;art372448,4324726)
Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem sollen zusätzlich zehn Prozent der Bevölkerung gesondert befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.
Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.
Quelle:
www.heise.de/newsticker/meldung/...ng-2011-klagen-1026704.html
Frage: Was geschieht eigentlich, wenn ich den Fragebogen nicht ausfülle? Antwort: Wer sich weigert, muss ein Bußgeld bezahlen. Frechheit!
Quelle:
(www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/...;art372448,4324726)