Die Kreuze bleiben hängen
Ein Lehrer in Augsburg hatte es satt, im Unterricht von religiösen Symbolen umgeben zu sein. Er klagte gegen Kreuze im Klassenraum, weil er sich seelisch belastet fühlte. Das Gericht wies die Klage ab - schließlich haben die Kreuze im glaubensstarken Freistaat Tradition.
Lehrer an bayerischen Schulen können gegen Kreuze über ihren Köpfen wenig ausrichten. Erneut hatte ein atheistischer Lehrer gegen ein Kreuz in seinem Klassenzimmer geklagt, doch das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage am Donnerstag ab (Az: Au 2 K 07.347). Im Grundgesetz sei nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten, hieß es zur Begründung.
www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,572180,00.html
Ein Lehrer in Augsburg hatte es satt, im Unterricht von religiösen Symbolen umgeben zu sein. Er klagte gegen Kreuze im Klassenraum, weil er sich seelisch belastet fühlte. Das Gericht wies die Klage ab - schließlich haben die Kreuze im glaubensstarken Freistaat Tradition.
Lehrer an bayerischen Schulen können gegen Kreuze über ihren Köpfen wenig ausrichten. Erneut hatte ein atheistischer Lehrer gegen ein Kreuz in seinem Klassenzimmer geklagt, doch das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage am Donnerstag ab (Az: Au 2 K 07.347). Im Grundgesetz sei nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten, hieß es zur Begründung.
www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,572180,00.html