Es war eine reichlich derbe Verbalinjurie: Ein Kraftfahrer beleidigte sein Gegenüber mehrfach als Arschloch - pikanterweise handelte es sich beim Adressaten um einen Kunden. Dennoch rechtfertigt das keine Kündigung, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
jaja.. im Grundgesetz steht was von Freiheit des Gewerbes... nagut.. EUGh hat ja schon das Allgemeine Gleichschaltungsgestetz ..hm.. hiess bissl anders durchgeboxt.. by by.. KMU.. (kleine und mittlere Untenehmen)..
Das grösste Ärgernis, das man haben kann... ...ist man selbst!