FondsHedge-FondsHedgefonds sind in Deutschland als Singlehedgefund nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Daher handelt es sich auch nicht um offene Fonds. Meistens werden Zertifikate auf Genusscheine unter dem Deckmantel einer Hedgefondsbezeichnung angeboten. So handelt es sich zB. beim Quadriage Hedgefund um einen österreichichen Genusschein einer Firma mit 5000 USD Stammkapital auf einer Insel in Übersee, die mit einem Handelcomputersystem über eine eigene Firma in Kanada abwickelt. Singlehedgefonds Hedge-Fonds dürfen zur Zeit nicht ohne weiteres angeboten werden. Diese Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie Derivate wie Optionen und Futures nutzen können. Sie sind als Beimischung für eine umfassende Diversifikation der Kapitalanlage nur in einem sehr grossen Depot interessant. Sie sind entweder für das Hedging notwendig oder als spekulative Beimischung zur Erzielung einer Überrendite. Wie überall gilt: höherer Ertrag ist nur über höhere Risiken möglich. Die zugelassene Variante solcher Fonds: Hedgedachfonds werden vom Gesetzgeber sogar extra als Sondervermögen mit höheren Risiken bezeichnet. Dies hat seine Gründe.Siehe auch: Cost-Average-Effekt
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