Anleihen

Emittenten und Emission

Emittenten

Als Herausgeber von Anleihen kommen in Frage:

  • Öffentliche Anleihen werden von Bund (z.B. Staatsanleihen und andere Bundeswertpapiere), Ländern und Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften herausgegeben. Bund und Länder finanzieren ihre Defizite im Bundeshaushalt über öffentliche Anleihen.
  • Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten emittiert, die sich dadurch ihre Mittel für die mittel- und langfristige Finanzierung ihres Kreditgeschäfts besorgen.
  • Unternehmensanleihen
In Österreich und Deutschland werden die meisten Anleihen von Banken und der öffentlichen Hand herausgegeben, während in den USA viele Unternehmen Anleihen emittieren. Die Ursache hierfür ist darin zu suchen, dass Unternehmen in Europa Kapital lieber durch Selbstfinanzierung aufbringen, Kredite bei Geschäftsbanken zu bekommen sind und dass es viele Kreditförderungen von seiten der öffentlichen Hand gibt.

Emissionsverfahren

Es gibt folgende Emissionsverfahren:
  • Selbstemission (hier trägt der Emittent das Absatzrisiko selbst). Die Kreditinstitute fungieren nur als Zeichnungsstellen. Man bezeichnet diese Emissionsform auch als direkte Anleihe.
  • Fremdemission durch Banken, Plazierungskonsortien oder Syndikate (hier übernimmt ein Mittler das Absatzrisiko und erhält dafür eine Gebühr von Emittenten). Man bezeichnet diese Emissionsform auch als indirekte Anleihe.
  • Versteigerung
Anleihen können zu pari (=100 %), unter pari oder über pari ausgegeben werden. Unter bzw. über pari bedeutet, dass bei der Ausgabe einer neuen Anleihe ein Abschlag (Disagio) bzw. ein Aufschlag (Agio) festgelegt wird, um den der Ausgabepreis den Nennwert unter- bzw. überschreitet.

Anleihen werden entweder als Einzelurkunde mit bestimmtem Nennwert ausgegeben (effektive Stücke) oder als Sammelurkunde verbrieft. Die Sammelurkunde verwahrt die Deutsche Börse Clearing AG zur Girosammelverwahrung. Effektive Stücke können an den Käufer ausgeliefert werden. Bei den Sammelurkunden erhält er eine Gutschrift über das Miteigentum an dieser.

Laufzeit

  • kurzfristig (bis 4 Jahre)
  • mittelfristig (4 bis 8 Jahre)
  • langfristig (mehr als 8 Jahre)

Schuldnerkündigungsrecht

Anleihen können mit einem Schuldnerkündigungsrecht ausgestattet sein. Dies bedeutet, dass der Emittent der Anleihe die Anleihe frühzeitig tilgen kann, wofür in der Regel eine Prämie von bis zu 1% des Nennwerts vereinbart ist.



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