Anleihen

Verzinsliche Wertpapiere (auch: ''Schuldverschreibung, Anleihe, Rentenpapier, Obligation'') sind auf den jeweiligen Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Der Käufer einer Schuldverschreibung (Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber/Schuldner). Dieses Recht ist in einer Urkunde verbrieft. Diese Urkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft die Forderung des Gläubigers, der Bogen besteht aus Kupons, die zur Geltendmachung der Ertragsansprüche (z. B. Zinsen) dienen, und ggf. einem Erneuerungsschein (Talon). (siehe auch Wertpapier)

Der Emittent beschafft sich mit einer Anleihe auf dem Rentenmarkt, der Effektenbörse Fremdkapital: Er erhält von den Käufern der Schuldverschreibungen Kredite, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden müssen. Dabei begründet der Käufer aber im Gegensatz zu Aktien keine unmittelbaren Eigentumsrechte am Verkäufer.

Rentenwerte können an der Effektenbörse jederzeit zum jeweiligen Kurswert ge- und verkauft werden. Anleihen sind in den meisten Ländern jedoch nicht börsenpflichtig und deshalb findet nur ein geringer Teil des Handels von Anleihen über die Börsen statt.

Die Anleihe gilt als eher risikoarme Anlageform. Sie eignen sich daher für unerfahrene oder besonders risikoaverse (risikoscheue) Anleger. Vielen Organisationen, die das Vermögen Dritter verwalten (z.B. Versicherungen) sind verpflichtet, einen großen Anteil der zu veranlagenden Gelder in Titel mit hoher Bonität anzulegen, wobei die Wahl häufig auf Anleihen fällt. Trotzdem gibt es auch Anleihen, die bewusst ein höheres Maß an Risiko enthalten und eine höhere Rendite (Verzinsung) versprechen.



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