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Für der Anteilsschein von Puma steht gegenwärtig ein Kursplus 3,50 Prozent zu Buche. Das Wertpapier verteuerte sich um 56 Cent. Der Preis für die Aktie liegt bei zur Stunde 16,43 Euro. Gegenüber dem MDAX (MDAX ) liegt die Aktie von Puma damit vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 29.217 Punkte. Das entspricht einem Plus von 1,47 Prozent. Für ein neues Allzeithoch müsste das Wertpapier von Puma noch ordentlich zulegen. Den bisherigen Höchststand von 115,40 Euro erreichte das Papier am 19. November 2021.
Die PUMA SE ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in der Entwicklung und dem Vertrieb von Sport- und Sport-Lifestyle-Produkten in Deutschland, dem übrigen Europa, den Vereinigten Staaten, Nordamerika und international tätig. Das Unternehmen bietet Sport-Lifestyle-Produkte für Fußball, Handball, Rugby, Cricket, Volleyball, Leichtathletik, Motorsport, Golf und Basketball an. Außerdem vergibt es Lizenzen an unabhängige Partner für Design, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Brillen, Sicherheitsschuhen, Arbeitskleidung und Spielzubehör. Puma setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 8,82 Mrd. € um. Die Gesellschaft machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 462,30 Mio. €.
| Puma | Adidas | Billabong | Nike | Under Armour | ||
| Kurs | 16,43 | 157,60 € | - | 53,25 € | 4,06 € | |
| Performance | 3,50 | +0,03% | 0,00% | +0,83% | +0,59% | |
| Marktkap. | 2,41 Mrd. € | 28,1 Mrd. € | - | 63,4 Mrd. € | 766 Mio. € |
Die Puma-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die DZ Bank hat den fairen Wert für Puma von 22,50 auf 16,50 Euro gesenkt und die Einstufung auf "Halten" belassen. Umsatz und bereinigtes operatives Ergebnis (Ebit) des Sportartikelherstellers hätten die Markterwartungen verfehlt, schrieb Thomas Maul in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Er reduzierte seine Gewinnprognosen (bereinigtes EPS) für die Jahre 2025 bis 2027.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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