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Heute hat sich am deutschen Aktienmarkt die Aktie der IONOS Group zwischenzeitlich um 2,71 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 70 Cent zu. Zur Stunde kostet das Wertpapier der IONOS Group 26,55 Euro. Zieht man den TecDAX (TecDAX ) als Benchmark hinzu, dann liegt der Anteilsschein der IONOS Group vorn. Der TecDAX kommt mit einem Punktestand von 3.570 Punkten derzeit auf ein Minus von 0,17 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete die IONOS Group-Aktie am 7. August 2025. Seinerzeit kostete das Papier 43,50 Euro, also 16,95 Euro mehr als derzeit.
Die IONOS Group SE bietet über ihre Tochtergesellschaften Webpräsenz-, Produktivitäts- und Cloud-Lösungen für Unternehmen in Deutschland, den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Polen und Österreich an. Das Unternehmen ist über die Digital Solutions & Cloud Das Segment AdTech bietet Domain-Parking an Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die IONOS Group unter dem Strich einen Gewinn von 169,67 Mio. €. Der Umsatz belief sich auf 1,56 Mrd. €.
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Die Aktie der IONOS Group wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die Schweizer Großbank UBS hat die Einstufung für Ionos nach Zahlen zum dritten Quartal mit einem Kursziel von 45 Euro auf "Buy" belassen. Das Segment Adtech, das nun zum Verkauf stehe, habe die Umsätze belastet, schrieb Dhruva Kusa Shah am Dienstag. Nach den jüngsten Kursverlusten der Aktien seien die Erwartungen am Markt an den Quartalsbericht niedrig gewesen. Investoren hätten Sorgen, dass Künstliche Intelligenz ein Risiko für das Kerngeschäft des Internetdienstleisters darstellt.
Deutsche Bank Research hat die Einstufung für Ionos mit einem Kursziel von 47 Euro auf "Buy" belassen. Der Internetdienstleister habe ein durchwachsenes drittes Quartal hinter sich, schrieb Nizla Naizer in ihrem am Mittwoch vorliegenden Kommentar.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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