Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli können zudem nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Zuvor müssen sie allerdings eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Ein Anbau von Cannabis zu gewerblichen Zwecken ist - abgesehen von Medizinalcannabis - nicht erlaubt.
GdP sieht noch keine positiven Auswirkungen
Ein erklärtes Ziel der Reform der Ampel-Regierung war es, durch die Legalisierung des beschränkten Eigenanbaus den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Daran, dass dieses Ziel erreicht wird, hat zumindest die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhebliche Zweifel. "Es war falsch, ein Gesetz zu beschließen, dass die Verantwortung für ein berauschendes Mittel ausschließlich in private Hände legt", sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzender, Alexander Poitz. Er hätte hier ein Konzept mit mehr staatlicher Kontrolle besser gefunden, anstatt den Ländern und Kommunen die Einhaltung der komplexen Regeln aufzuerlegen, dazu gehört etwa, dass ein Konsum in sowie in Sichtweite von Schulen nicht erlaubt ist.
Poitz findet, das Gesetz setze erstens deutliche Signale, die zu mehr Konsum führten und sei insgesamt "handwerklich schlecht gemacht". Eine Folge davon sei, dass "Strukturen der organisierten Kriminalität hier jetzt einen viel größeren Markt sehen". Für sie sei es zudem bequemer, dass sie ihre Dealer nun risikolos auch mit größeren Mengen Cannabis losschicken könnten. Nach dem neuen Gesetz darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen./abc/DP/zb
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