DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung 19.03.2018 / 14:20 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Im Zeitraum vom 12. März 2018 bis einschließlich 16. März 2018 hat die Evonik Industries AG insgesamt 105.152 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 6. März 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 8. März 2018 bis einschließlich 16. März 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 182.156 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht (http://corporate.evonik.com/de/investor-relations/aktie/ mitarbeiter-aktienprogramm/pages/ default.aspx). Essen, den 19. März 2018 Evonik Industries AG Der Vorstand 19.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Evonik Industries AG |
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45128 Essen | |
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