Zulassungsfolgepflichten: thyssenkrupp: Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG vom 2. März 2016 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Freitag, 18.03.2016 12:30 von DGAP - Aufrufe: 480

thyssenkrupp AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 18.03.2016 12:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 3 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die thyssenkrupp AG hat den Emissionsbetrag der im März 2016 begebenen 2,75 % Anleihe um 100 Mio EUR auf insgesamt 850 Mio EUR aufgestockt. ISIN: DE000A2AAPF1 Währung: Euro Emissionstag: 8. März 2016 (750.000.000 Euro) Emissionstag: 22. März 2016 (100.000.000 Euro) Emissionsbetrag gesamt: 850.000.000 Euro Kupon: 2,75 % Fälligkeit: 8. März 2021 Die Anleihe wurde im Rahmen des 10 Mrd Euro Debt Issuance Programmes der Gesellschaft begeben und ist an der Börse Luxemburg notiert. 18.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: thyssenkrupp AG thyssenkrupp Allee 1 45143 Essen Deutschland Internet: www.thyssenkrupp.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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