Zulassungsfolgepflichten: ThyssenKrupp AG: Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG vom 19. Februar 2013 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Freitag, 08.03.2013 12:10 von DGAP - Aufrufe: 654

ThyssenKrupp AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 08.03.2013 12:06 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die ThyssenKrupp AG hat den Emissionsbetrag der im Februar 2013 begebenen 4,0 % Anleihe um 350 Mio EUR auf insgesamt 1,6 Mrd EUR aufgestockt. Daten der Anleihe: ISIN: DE000A1R08U3 (Vorübergehende ISIN für Aufstockungsbetrag: DE000A1R1A91) Währung: Euro Emissionstag: 25. Februar 2013 (1.250.000.000 Euro) Emissionstag: 12. März 2013 (350.000.000 Euro) Emissionsbetrag gesamt: 1.600.000.000 Euro Kupon: 4,000 % Fälligkeit: 27. August 2018 Die Anleihe wurde im Rahmen des 10 Mrd Euro Debt Issuance Programmes der Gesellschaft begeben und ist an der Börse Luxemburg notiert. 08.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: ThyssenKrupp AG ThyssenKrupp Allee 1 45143 Essen Deutschland Internet: www.thyssenkrupp.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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