Zulassungsfolgepflichten: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 21.04.2015 15:55 von DGAP - Aufrufe: 437

RWE Aktiengesellschaft / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 21.04.2015 15:51 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die RWE Aktiengesellschaft hat am 21. April 2015 die folgenden zwei Tranchen einer Hybridanleihe begeben: Tranche 1: Volumen: 700 Millionen EUR Laufzeit: bis 21 April 2075 (erstmaliges Rückzahlungsrecht für RWE zum 21. Oktober 2020) Kupon: 2,75 % ISIN: XS1219498141 Tranche 2: Volumen: 550 Millionen EUR Laufzeit: bis 21 April 2075 (erstmaliges Rückzahlungsrecht für RWE zum 21. April 2025) Kupon: 3,5 % ISIN: XS1219499032 Weitere Einzelheiten zu RWE finden Sie unter www.rwe.com. Essen, 21. April 2015 RWE Aktiengesellschaft 21.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft Opernplatz 1 45128 Essen Deutschland Internet: www.rwe.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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