Zulassungsfolgepflichten: Erste Abwicklungsanstalt: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Mittwoch, 14.01.2015 10:35 von DGAP - Aufrufe: 72

Erste Abwicklungsanstalt / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 14.01.2015 10:32 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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 IHS-ISIN/ WKN/German  Valuta /      Volumen/        Zinssatz /     Fälligk-
 Security Code         Closing Date  Nominal Amount  Coupon in %    eit
                                                                   
 /Maturity
 DE000EAA0S55/EAA0S5   14.01.15      100 Mio EUR     FRN            2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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