DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 22.05.2017 / 14:21 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Im Zeitraum vom 13. Mai 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017 hat die Elmos Semiconductor AG insgesamt Stück 6.600 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 06. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 07. März 2017 bis einschließlich 19. Mai 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 328.945 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Elmos Semiconductor AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Elmos Semiconductor AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Elmos Semiconductor AG veröffentlicht (http://www.elmos.com/german/ investor-relations/aktie/rueckkaufprogramm.html). 22.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Elmos Semiconductor AG |
Heinrich-Hertz-Str. 1 | |
44227 Dortmund | |
Deutschland | |
Internet: | http://www.elmos.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
576087 22.05.2017