Zulassungsfolgepflichten: DZ BANK AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 04.04.2017 15:30 von DGAP - Aufrufe: 688

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: DZ BANK AG / Austattungsänderungen bei anderen Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1b WpHG DZ BANK AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 04.04.2017 / 15:26 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1b WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichungen bezogen auf

DZ BANK Aktienanleihen (ISIN DE000DGE6473)

Die Gesellschaft Deutsche Bank AG hat am 5. März 2017 eine Kapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts an bestehende Aktionäre der Gesellschaft bekannt gegeben. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wurde auf Euro 11,65 und das Bezugsverhältnis auf 2:1 festgesetzt, d.h. zwei bestehende Aktien der Deutsche Bank AG berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Deutsche Bank AG. Die Bezugsfrist beginnt am 21. März 2017 und endet voraussichtlich am 6. April 2017. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Deutsche Bank AG unter https://www.db.com/newsroom_news/2017/medien/deutsche-bank-legt-emissionsv olumen-der-kapitalerhoehung-auf-8-0-milliarden-euro-fest-de-11492.htm erhältlich.

Gemäß den Anleihebedingungen hat die Emittentin die aus der Tabelle ersichtlichen Parameter bezogen auf die Aktie der Deutsche Bank AG (ISIN: DE0005140008, 'Referenzaktie') bei der betreffenden Emission im Zusammenhang mit der oben genannten Maßnahme zum 21. März 2017 ('Stichtag') wie folgt angepasst:

DZ BANK Aktienanleihen Basispreis alt: 9,6900 Basispreis neu: 8,6484 Bezugsverhältnis alt: 10.320,000000 Bezugsverhältnis neu: 11.562,832431 Währung: EUR

Frankfurt am Main, im März 2017

DZ BANK Aktienanleihe (ISIN DE000DGF3XL5)

Die Deutsche Börse AG ('DBAG') hat am 31. März 2017 bekannt gegeben, dass der Eintritt einer Vollzugsbedingung für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden und dementsprechend das Tauschangebot automatisch erloschen ist. Der Handel der zum Umtausch eingereichten DBAG-Aktien (ISIN DE000A2AA253) wurde mit Ablauf des 3. April 2017 beendet. Demzufolge stellt die Maßgebliche Terminbörse EUREX ihre Future- und Optionskontrakte mit Wirkung zum 4. April 2017 auf die ursprüngliche DBAG-Aktie (ISIN DE0005810055) um. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Unternehmens DBAG unter http://www.deutsche-boerse.com erhältlich.

Gemäß § 6 der Anleihebedingungen tauscht die Emittentin die zum Umtausch eingereichten Namens-Aktien der DBAG (ISIN DE000A2AA253) durch die Aktien der DBAG (ISIN DE0005810055) mit Wirkung zum 4. April 2017 aus. Somit gelten ab dem 4. April 2017 (einschließlich) alle in den Anleihebedingungen enthaltenen Bezugnahmen auf die Referenzaktie Deutsche Börse AG zum Umtausch eingereichte Namens-Aktien (ISIN DE000A2AA253) fortan als Bezugnahme auf die Aktie der DBAG (ISIN DE0005810055). Die Maßgeblich Börse ist weiterhin XETRA und die Maßgebliche Terminbörse ist weiterhin die EUREX.

Frankfurt am Main, im April 2017


04.04.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DZ BANK AG
Am Platz der Republik
60265 Frankfurt
Deutschland
Internet: www.dzbank.de
Emittentennummer 238000
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

561817  04.04.2017 

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