Zulassungsfolgepflichten: DekaBank Deutsche Girozentrale: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Mittwoch, 20.03.2013 17:10 von DGAP - Aufrufe: 77

DekaBank Deutsche Girozentrale / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 20.03.2013 17:09 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die DekaBank Deutsche Girozentrale hat folgende Anleihen begeben: EUR 20 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2019) Serie 6478 / ISIN DE000DK9FVR2 / Valuta 18.03.2013 // EUR 10 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2019) Serie 6479 / ISIN DE000DK9FVS0 / Valuta 18.03.2013 // EUR 50 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2019) Serie 6481 / ISIN DE000DK9FVU6 / Valuta 22.03.2013 // EUR 10 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2021) Serie 6482 / ISIN DE000DK9FVY8 / Valuta 20.03.2013 // EUR 10 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2019) Serie 6494 / ISIN DE000DK9FWL3 / Valuta 22.03.2013 // EUR 15 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibung von 2013 (2019) Serie 6501 / ISIN DE000DK9FWT6 / Valuta 27.03.2013 // 20.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.dekabank.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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