Zulassungsfolgepflichten: Berlin Hyp AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Mittwoch, 03.12.2014 17:25 von DGAP - Aufrufe: 60

Berlin Hyp AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 03.12.2014 17:23 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Berlin Hyp AG hat folgende Anleihe begeben: Bezeichnung: Inhaberschuldverschreibung Serie 105 ISIN: DE000BHY0A15 Nominalbetrag: EUR 10.000.000,00 Zinslaufbeginn: 18.11.2014 Verzinsung: 1,3 % p.a. Zinstermin: 18.11.jährlich Endfälligkeit: 18.11.2024 03.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Berlin Hyp AG Budapester Straße 1 10787 Berlin Deutschland Internet: www.berlinhyp.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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