Zulassungsfolgepflichten: Berlin Hyp AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 18.02.2014 13:40 von DGAP - Aufrufe: 82

Berlin Hyp AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 18.02.2014 13:36 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Berlin Hyp AG hat folgende Anleihen begeben: Bezeichnung: Inhaberschuldverschreibung 2014/2019 Serie 85 ISIN: DE000BHY1562 Nominalbetrag: EUR 5.000.000,00 Zinstermin: 18.12. jährlich Zinslaufbeginn: 18.02.2014 Verzinsung: 1,5 % p.a. Endfälligkeit: 18.12.2019 Bezeichnung: Inhaberschuldverschreibung 2014/2023 Serie 86 ISIN: DE000BHY1570 Nominalbetrag: EUR 5.000.000,00 Zinstermin: 17.02. jährlich Zinslaufbeginn: 18.02.2014 Verzinsung: 2,125 % p.a. Endfälligkeit: 17.02.2023 18.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Berlin Hyp AG Budapester Straße 1 10787 Berlin Deutschland Internet: www.berlinhyp.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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