Zulassungsfolgepflichten: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 20

Montag, 30.01.2017 11:25 von DGAP - Aufrufe: 417

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 12. Zwischenmeldung 30.01.2017 / 11:23 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Herzogenaurach, 30. Januar 2017

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Tranche - 12. Zwischenmeldung

Die adidas AG hat im Zeitraum vom 23. Januar 2017 bis einschließlich 27. Januar 2017 insgesamt 105.561 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 7. November 2016 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer dritten Tranche für den 8. November 2016 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 23. Januar 2017 bis einschließlich 27. Januar 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Gesamtvolumen zurückerworbener Volumengewichteter
Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)1)
23.1.2017 20.765 152,5559
24.1.2017 20.590 153,8504
25.1.2017 20.547 154,1425
26.1.2017 21.500 155,1579
27.1.2017 22.159 154,4548
Summe 105.561 154,0458

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der dritten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 8. November 2016 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 2.082.267 Stückaktien.

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien (einschließlich der im Rahmen der dritten Tranche erworbenen Aktien) beläuft sich somit auf 11.101.036 Stückaktien.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 30. Januar 2017

adidas AG Der Vorstand


30.01.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

539893  30.01.2017 

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