Das Logo von Paypal vor der Zentrale.
Mittwoch, 22.11.2017 12:49 von | Aufrufe: 357

Wie endgültig ist der Paypal-Käuferschutz? - BGH urteilt

Das Logo von Paypal vor der Zentrale. ©iStock

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie endgültig ist der Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal (PayPal Aktie)? Er könnte nur vorläufig sein, deuteten die deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) bei der mündlichen Verhandlung zu den Auswirkungen auf den Kaufpreisanspruch am Mittwoch in Karlsruhe an. Fraglich sei, warum das Gewährleistungsrecht nicht in einem Prozess geprüft werden könne, so die Richter. Dies würde bedeuten, dass Kunden im Käuferschutz-Fall zwar zunächst ihr Geld bekommen, der Verkäufer im Streitfall dann aber dagegen vor Gericht ziehen könnte. Der BGH will sein Urteil um 14.00 Uhr sprechen.

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen zogen in zwei Verfahren Verkäufer vor Gericht (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t)./skf/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in PayPal Holdings Inc.
UM1Y37
Ask: 0,93
Hebel: 4,04
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UM1Y37,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

51,34 $
+0,31%
eBay Inc. Chart
64,10 $
-1,14%
PayPal Holdings Inc. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur eBay Inc. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News