Werbeplakate an einer Wand. (Symbolfoto)
Donnerstag, 15.06.2017 05:22 von | Aufrufe: 457

Werbung am Telefon: Immer mehr Klagen über Belästigung und Abzocke

Werbeplakate an einer Wand. (Symbolfoto) © ollo / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BONN (dpa-AFX) - Immer mehr Verbraucher fühlen sich durch Werbung am Telefon belästigt oder sogar abgezockt. Die Zahl der schriftlichen Beschwerden sei zu Jahresbeginn auf rund 4200 im Monat gestiegen und habe sich damit fast verdoppelt, teilte die Bundesnetzagentur am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Schon im Vorjahr hatte es einen Zuwachs gegeben. Beklagt werden der aggressive Ton mancher Anrufer sowie Wahlmaschinen, die immer wieder denselben Verbraucher anrufen und Telefonwerbung ohne die vorgeschriebene Zustimmung des Kunden.

Die Aufsichtsbehörde würde gerne eine Dokumentationspflicht für Call Center einführen, was der Branchenverband DDV aber ablehnt. Der Verband verweist auf einen freiwilligen Branchenkodex, der etwa die Zahl der Anrufe pro Kampagne und "Zielperson" auf 15 pro Woche begrenzt. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben Bundesratsinitiativen gestartet, um eine Überrumpelung von Verbrauchern am Telefon zu verhindern: Telefonisch geschlossene Kaufverträge sollen demnach nur gelten, wenn sie nach dem Gespräch schriftlich bestätigt werden./rs/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

21,78
+0,05%
Deutsche Telekom Chart
22,26
-0,18%
United Internet AG Chart
0,808
+0,17%
Vodafone Group Plc. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur United Internet Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News