Ab sofort ist es Pflicht in Österreich, sein Gesicht zu zeigen. Das neue Verhüllungsverbot betrifft verschleierte Frauen ebenso wie jene, die aus Angst vor Keimen und Smog eine Atemschutzmaske tragen.
Mit Schwerpunktkontrollen auf dem Flughafen Wien und einigen Ermahnungen hat die Polizei in Österreich den ersten Tag des neuen Gesichtsverhüllungsverbots begleitet. Nach Angaben der Behörden gab es bis zum Sonntagnachmittag keinen Anlass, gesetzlich mögliche Strafen von bis zu 150 Euro auszusprechen. Die ganz wenigen Fluggäste, die mit Atemschutzmasken auf dem Airport angetroffen worden seien, hätten anstandslos die Maske abgenommen, sagte ein Polizeisprecher.
Auch in dem bei arabischen Touristen besonders beliebten Zell am See im Salzburgerland gab es nach einem ersten Überblick keine Probleme. Unter den in der Sommersaison Zehntausenden Gästen aus dem arabischen Raum sind Trägerinnen der nun verbotenen Burka oder des Gesichtsschleiers Nikab in der klaren Minderheit.
Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit zur Wache kommen.
Die rot-schwarze Koalition hatte das Gesetz aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des offenen gesellschaftlichen Miteinanders beschlossen. Es ist nicht ausdrücklich gegen bestimmte muslimische Bekleidungssitten gerichtet, sondern spricht allgemein davon, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen. Insofern gilt es auch für Atemschutzmasken, die ohne ärztliches Attest umgebunden werden, sowie für Clownsmasken außerhalb der närrischen Zeit. Eine Broschüre informiert auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch.
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