Die Flagge der Türkei vor der Bosporus-Brücke in Istanbul.
Donnerstag, 12.01.2017 16:19 von | Aufrufe: 329

WDH: Türkei lockt mit Staatsbürgerschaft bei Investitionen

Die Flagge der Türkei vor der Bosporus-Brücke in Istanbul. ©unsplash.com

(Im zweiten Absatz, erster Satz wurde das Wort "etwa" ergänzt, um klarzustellen, dass es mehrere Optionen gibt.)

ISTANBUL (dpa-AFX) - Ausländern, die in der Türkei bestimmte Investitionen in Millionenhöhe tätigen, wird künftig die Staatsbürgerschaft in dem Land in Aussicht gestellt. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht. Der Schritt kommt nach dem jüngsten weiteren Absturz der Landeswährung Lira.

Ausländer, die etwa eine Immobilie im Wert von mindestens einer Millionen Dollar (Dollarkurs) in das Grundbruch eintragen lassen und diese drei Jahre lang nicht verkaufen, können laut Beschluss eine türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Auch Investoren, die Arbeitsplätze für mindestens Hundert Personen schaffen, kommen für eine Staatsbürgerschaft infrage.

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan räumte am Donnerstag in einer Rede vor Ortsvorstehern in Ankara ein, dass es zwar Probleme im Land gebe, diese seien aber nicht für den Kursverfall verantwortlich. Vielmehr versuchten "Terroristen", mit Angriffen auf die Wirtschaft das Land zu schwächen, sagte Erdogan ohne genau zu definieren, wen er damit meinte. Ob "Terroristen" dafür "Bomben" oder "Euro, Dollar und Devisen" verwendeten, mache keinen Unterschied. "Die Absicht ist, die Türkei in die Knie zu zwingen, sie einzunehmen und sie von ihren Zielen abzubringen."/jam/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.