Jeder kennt sie, jeder nutzt sie: Online-Reiseportale. Die Plattform Booking.com unterliegt der strengen Beobachtung der Schweizer Preiswächter. Auch beim Bundeskartellamt ist sie unbeliebt.
Der in der Schweiz als „Monsieur Prix“ bekannte Stefan Meierhans vom Amt zur Kontrolle von Preisen hat ein Verfahren gegen das Online-Reiseportal Booking.com gestartet. Die Vermittlungsgebühren, die Booking.com von den Schweizer Hoteliers fordert – aktuell etwa 13 Prozent des Gesamtpreises – seien zu hoch angesetzt. Da die Preisüberwacher und Booking.com im Vorfeld keine einvernehmliche Lösung finden konnten, soll nun in diesem Verfahren entschieden werden, ob der Prozentsatz auf acht bis neun Prozent gekürzt wird. Diese Vermittlungsgebühr findet Stefan Meierhans angemessen. Das Online-Reiseportal legt Widerspruch ein.Was die Schweizer Nachbarn verärgert, ist in Deutschland schon länger im Gespräch. Das Bundeskartellamt stellt sich ebenfalls gegen die Dominanz der Online-Reiseportale gegenüber den Hoteliers. In Deutschland geht es in erster Linie nicht um den Prozentsatz, den Internetportale wie Booking.com für die erfolgreiche Vermittlung einstreichen, sondern eher um die sogenannte Bestpreisklausel. Nach dieser Klausel dürfen Hotels Portale wie Booking.com und Co. preislich nicht unterbieten. Welche Preise für verschiedene Angebote auf dem jeweiligen Internetportal gelten, legen die Hotels jedoch eigenmächtig fest.Ende 2015 hatte das Bundeskartellamt die Bestpreisklausel untersagt, denn der Wettbewerb sei damit unzulässig eingeschränkt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte damals über die Entscheidung: „Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise auf einem Hotel-Portal zu senken, ist sehr gering, wenn es gleichzeitig im eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen muss.“Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.