Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 19.01.2017 11:19 von | Aufrufe: 716

Währungs-Wirrwarr bei Flugpreisen: BGH prüft Pflicht zu Euro-Angaben

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Streit um die verbraucherfreundliche Angabe von Flugpreisen hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Dabei geht es um die Frage, in welcher Währung der Preis beispielsweise beim Buchen im Internet auszuweisen ist. Ein Kunde in Deutschland hatte bei Germanwings einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Auf der Internet-Seite und später in der Rechnung stand der Preis dafür nicht in Euro, sondern nur in britischen Pfund. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will mit ihrer Klage erzwingen, dass Germanwings alle Preise in Euro angibt.

Nach der Verhandlung am Vormittag schien aber zumindest fraglich, ob die Richter zu dem Schluss kommen, dass das hier maßgebliche EU-Recht so zu verstehen ist. Der Senat gab auch zu bedenken, dass ein Kunde, der von London aus fliegen will, die Angebote doch sogar besser vergleichen kann, wenn alle Preise einheitlich in Pfund angegeben sind. Ob das Urteil noch am Donnerstag zu erwarten ist, blieb zunächst unklar. Möglich ist auch, dass die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt wird. (Az. I ZR 209/15)/sem/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.