Deutschland droht im VW-Abgasskandal neuer Ärger.
Donnerstag, 08.12.2016 11:39 von | Aufrufe: 2559

VW-Abgasskandal: Deutschland droht EU-Verfahren

Deutschland droht im VW-Abgasskandal neuer Ärger. - © istockphoto.com / tstajduhar

Weil das deutsche Vorgehen im Dieselskandal nach Ansicht der EU-Kommission zu lasch gewesen sei, will diese nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Dies berichteten die Deutsche Presseagentur und die Nachrichtenagentur Reuters übereinstimmend am Mittwochabend unter Berufung auf informierte Kreise. Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, dass Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert hätten.

Nicht nur Deutschland betroffen

Ein schriftliches Verfahren soll den Berichten zufolge noch im Laufe des Donnerstags abgeschlossen sein. Erst danach wolle die Kommission ihren Beschluss öffentlich bekanntgeben. Nach Reuters drohe nicht nur Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren, sondern auch sechs weiteren Ländern. Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch zufolge werde das Verfahren von der EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska eingeleitet, die sich schon länger mit der Aufarbeitung des Abgasskandals in Europa auseinandersetzt. Sie kündigte bereits im Oktober juristische Schritte an.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigte sich gegenüber der Deutschen Presseagentur erfreut über die Eröffnung eines Verfahrens und auch die FDP-Europaabgeordnete Gesine Meißner hält den Schritt für überfällig. VW hatte im vergangenen Jahr zugegeben bei weltweit etwa elf Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Die spezielle Abschaltvorrichtung diente dazu Diesel-Motoren zu steuern und so die Abgaswerte auf dem Prüfstand zu manipulieren. Solche Abschaltvorrichtungen sind nach einer EU-Verordnung von 2007 jedoch verboten. VW beharrt dennoch darauf, dass die betroffenen Diesel-Motoren des Typs EA-189 nicht gegen geltende EU-Vorschriften verstoßen würden. Zuletzt forderte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU im Oktober schärfere Regeln für die Abgasreinigung. Die bestehenden Richtlinien seien zu unpräzise.

Das Vertragsverletzungsverfahren

Bei Vertragsverletzungsverfahren soll geklärt werden, ob ein EU-Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstoßen oder Verpflichtungen nicht eingehalten hat. Ist dies der Fall, versendet die Kommission zunächst ein Mahnschreiben und setzt eine Frist, innerhalb der ein Staat den beanstandeten Verstoß beheben muss. Erst wenn dies nicht geschieht, klagt die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Dies kann dann allerdings hohe Geldstrafen zur Folge haben, sollte der beklagte Staat den Vertragsverstoß dann immer noch nicht beheben. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren werden jedoch bereits vorher geklärt.


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