Dienstag,
06.02.2018 14:31
von
dpa-AFX
| Aufrufe: 445
Vonovia: Österreichische Wettbewerbsbehörde genehmigt geplanten Buwog-Kauf
Vonovia ist das größte Wohnungsunternehmen Deutschlands (Symbolbild).
pixabay.com
BOCHUM/WIEN (dpa-AFX) - Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia (Vonovia Aktie) hat für seine geplante Milliardenübernahme der österreichischen Buwog alle kartellrechtlichen Hürden genommen. Nach Deutschland habe nun auch die österreichische Wettbewerbsbehörde den Zusammenschluss genehmigt, wie Vonovia am Dienstag in Bochum mitteilte. Insgesamt ist dem Bochumer Dax-Konzern die Buwog 5,2 Milliarden Euro wert. Vonovia will mindestens 50 Prozent plus eine Aktie einsammeln. Finanziert werden soll die Übernahme komplett mit Fremdkapital wie etwa Anleihen.
Am Montag hat die Angebotsfrist für den Zukauf begonnen und läuft am 12. März um 17 Uhr aus. Je Buwog-Anteilsschein bietet Vonovia 29,05 Euro in bar. Auch die Inhaber der Buwog-Wandelschuldverschreibungen werden bedacht. Bereits Mitte Dezember hatten beide Unternehmen den Zusammenschluss angekündigt./mne/men
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Werbung
Kurzfristig positionieren in Vonovia SE |
ME3ULU
| Ask: 0,46 | Hebel: 7,49 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
|
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier:
ME3ULU,. Beachten Sie auch die
weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Werbung
Mehr Nachrichten zur Vonovia SE Aktie kostenlos abonnieren
Vielen Dank, dass du dich für unseren Newsletter angemeldet hast. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.
Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News
28.03.24 - PR Newswire
28.03.24 - PR Newswire
28.03.24 - PR Newswire