MÜNCHEN (dpa-AFX) - Muss es in Bayern ein Volksbegehren zum umstrittenen Wirtschafts- und Handelsabkommen Ceta geben? Diese Frage hat am Mittwoch (10.30 Uhr) der Verfassungsgerichtshof in München zu beantworten. Das oberste Gericht im Freistaat muss dabei prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen das Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union gegeben sind.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor mehr als 30 000 gültige Unterschriften eingereicht. Durch ein Volksbegehren könnte eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über einen Volksentscheid herbeigeführt werden. Das Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab./had/DP/tos
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