Die Verbraucherzentrale NRW hat den Online-Händler bereits abgemahnt. Aufgrund weiterer rechtlicher Probleme will sie gegen die Dash-Buttons nun gerichtlich vorgehen.
Verbraucherschützer nehmen Amazons Bestell-Knopf, den sogenannten Dash-Button, ins Visier. Die Verbraucherzentrale NRW hat den weltgrößten Online-Händler deshalb abgemahnt und will die jüngste Innovation des US-Konzerns nun gerichtlich stoppen, wie sie am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte.
Sie sieht eine ganze Reihe rechtlicher Probleme beim neuen Knopf. Der Dash-Button soll in Haushalten auf Knopfdruck Online-Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: etwa Waschmittel oder Toilettenpapier.
Es fehle aber der Hinweis, dass per Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Auch werde dem Kunden der Preis erst im Nachhinein mitgeteilt. Im Kleingedruckten behalte sich Amazon (Amazon Aktie) sogar vor, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern und Ersatzprodukte zu liefern.
Amazon argumentiert, dass die Details der Bestellung im Browser oder der App festgelegt werden. Dort werde auch über die Preise informiert und der Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung gegeben. Außerdem könnten die mit dem Dash-Button bestellten Waren kostenfrei zurückgesendet werden.
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