Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Freitag, 02.12.2016 15:43 von | Aufrufe: 908

Verbraucherschützer: Nach Roaming-Aus mehr Gebühren an anderer Stelle

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die von der EU geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren könnte nach Einschätzung von Verbraucherschützern zu einem allgemeinen Anstieg der Mobilfunktarife führen. Ein am Freitag von den EU-Staaten gebilligtes Konzept sehe vor, dass sich die europäischen Anbieter untereinander weiter hohe Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen, kritisierte der Europäische Verbraucherverband Beuc. Diese Kosten könnten dann auf alle Mobilfunkkunden umgelegt werden und nicht wie bisher nur auf die diejenigen, die im Ausland telefonieren oder das mobile Internet nutzen.

Die EU-Staaten widersprachen dieser Sichtweise. Sie betonten, es gehe darum, die Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Telekom-Unternehmen auf Dauer tragbar zu machen - trotz großer Unterschiede von einem Mitgliedstaat zum anderen bei den Nutzungs- und Reisegewohnheiten sowie Preisen.

Die am Freitag bei einem EU-Ministertreffen vereinbarte Linie muss nun mit Vertretern des Europaparlaments abgestimmt werden. Ziel ist es, dass Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten im EU-Ausland telefonieren und surfen können./aha/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

21,74
-0,28%
Deutsche Telekom Realtime-Chart
4,25 $
0,00%
Telefonica Chart
Telefonica Deutschland Holding Realtime-Chart
0,808
-0,57%
Vodafone Group Plc. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Telekom Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News