Seit Jahren streitet sich Vattenfall mit der Bundesrepublik um Schadensersatz für den Atomausstieg. Es geht dabei um Milliardenbeträge. Ein Ende des Verfahrens ist nicht absehbar. Nur die Kosten steigen immer weiter.
Der Bundesrepublik sind im Zusammenhang mit dem von Vattenfall betriebenen Schiedsgerichtsverfahren vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) bis zum 19. Juli 2017 Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro entstanden. Das geht aus der Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Eine Ende des Verfahrens ist nicht absehbar.
2012 hatte der schwedische Vattenfall-Konzern wegen des 2011 in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs das Washingtoner Schiedsgericht angerufen. Als ausländischer Konzern konnte sich das schwedische Unternehmen - im Gegensatz zu den anderen Kernkraftwerksbetreibern in Deutschland - auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrages (ECT) berufen. Dieser Vertrag schützt ausländische Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in Eigentumsrechte.
Nach Überzeugung des Unternehmens hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen zum Ausstieg aus der Kernkraft Vermögenswerte vernichtet. Im Vertrauen auf die erst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung habe man in die beiden Meiler Krümmel und Brunsbüttel 700 Millionen Euro investiert. Mit den Beschlüssen zum Atomausstieg 2011 kurz nach der Atomkatastrophe von Fukushima seien die Investitionen wertlos geworden.
Der Ausstiegsbeschluss habe außerdem die Reststrommengen, die den beiden Meilern noch zustanden, entwertet. Reststrommengen konnten vor dem Ausstieg aus der Kernenergie unter bestimmten Bedingungen von einem Meiler auf einen anderen übertragen werden. Vattenfall fordert insgesamt 4,7 Milliarden Euro von der Bundesrepublik.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.