Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 26.07.2016 05:50 von | Aufrufe: 1277

US-Richter entscheidet im VW-Dieselskandal über Milliarden-Vergleich

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Im VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte steht eine wichtige Gerichtsentscheidung an. Der im US-Rechtsstreit zuständige Richter Charles Breyer will bei einer Anhörung am Dienstag (17.00 Uhr MESZ) über die Rechtmäßigkeit des zwischen Volkswagen (VW Aktie) und zahlreichen Klägern ausgehandelten Kompromisses befinden. Der Konzern hatte sich mit Kunden und US-Behörden auf einen Vergleich von bis zu 14,7 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (13,4 Milliarden Euro) geeinigt. Mit der Zahlung sollen hunderte von Zivilklagen in den USA beigelegt werden, ohne dass es zum Prozess kommt. Voraussetzung dafür ist allerdings die Zustimmung von Breyers Gericht in San Francisco./hbr/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
UL2000
Ask: 2,04
Hebel: 5,42
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL2000,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

120,10
-1,03%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News