US-Präsident soll nun entscheiden

Montag, 21.11.2016 11:40 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 177

Die US-Behörden äußerten Bedenken an der Übernahme des Chipanlagenbauers Aixtron durch einen chinesischen Investor. Jetzt soll die Entscheidung auf Barack Obamas Schreibtisch landen.

Der Streit um die Übernahme des Spezialmaschinenbauers Aixtron durch ein chinesisches Unternehmen landet nun auf dem Schreibtisch des scheidenden US-Präsidenten Barack Obama. Wie Aixtron am späten Freitagabend mitteilte, habe die prüfende US-Behörde für Auslandsinvestitionen keine abschließende Freigabeentscheidung treffen wollen, da sie ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken als Hindernis sieht. Daher habe sie den Fall zur Entscheidung an den US-Präsidenten weiter verwiesen und wolle ihm gleichzeitig empfehlen, keine Freigabe zu erteilen.

Die Empfehlung der US-Behörde an Aixtron und die chinesische Grand Chip Investment, das Vorhaben aufzugeben, lehnten beide Unternehmen ab. Vielmehr wollten sie weiterhin nach Lösungswegen suchen, um die Übernahme doch noch in trockene Tücher zu bringen.

"Wir haben sachliche Argumente, um die Bedenken auszuräumen", sagte ein Aixtron-Sprecher am Montag. "Wir stehen in intensivem Kontakt mit den Behörden in den USA und in Deutschland." Der Sprecher betonte, es liege in der Hand der Kunden, welche Halbleiter für welchen Zweck auf den Aixtron-Anlagen hergestellt werden.

Die Amerikaner machen geltend, dass Produkte von Aixtron auch militärisch genutzt werden können. Daraufhin hatte das Bundeswirtschaftsministerium seine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegen einen Verkauf nach China zurückgezogen.

Nach Deutschland hatte am Freitag dann auch die US-Behörde CFIUS Sicherheitsbedenken gegen die Übernahme von Aixtron durch den chinesischen Investor Grand Chip Investment (GCI) geäußert. Deshalb wurde nach Angaben von Aixtron dem Unternehmen nahe gelegt, das Fusionsvorhaben aufzugeben. Andernfalls werde dem US-Präsidenten, der in der Sache das letzte Wort hat, empfohlen, die Freigabe nicht zu erteilen. Obama muss nun innerhalb einer 15-Tagefrist - bis Anfang Dezember - über das Vorhaben zu entscheiden.

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