Übernahmeangebot: Angebot zum Erwerb;

Montag, 17.10.2016 12:50 von DGAP - Aufrufe: 356

Zielgesellschaft: BDI - BioEnergy International AG; Bieter: BDI Beteiligungs GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ABFINDUNGSANGEBOTES GEMÄß §§ 10 ABS. 1, 14 ABS. 2 UND ABS. 3 DES DEUTSCHEN WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) I.V.M. § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1, ABS. 4 DES DEUTSCHEN BÖRSENGESETZES (BÖRSG) Bieterin: BDI Beteiligungs GmbH Parkring 18 8074 Grambach eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Graz unter FN 279687 f Zielgesellschaft: BDI - BioEnergy International AG Parkring 18 8074 Grambach eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Graz unter FN 149076 f ISIN: AT0000A02177 Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter: http://www.bdi-beteiligung.com Information zur Bieterin: Die BDI Beteiligungs GmbH (die 'Bieterin') hat am 17. Oktober 2016 entschieden, den Aktionären der BDI - BioEnergy International AG mit Sitz in Grambach anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BDI - BioEnergy International AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN AT0000A02177) (die 'BDI-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Abfindungsangebots (in der Form eines Barangebots) zu erwerben. Die Bieterin wird für jede ihr eingereichte BDI-Aktie als Gegenleistung EUR 13,50 in bar anbieten, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage. Das öffentliche Abfindungsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Abfindungsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Die Bieterin beabsichtigt derzeit, im Einvernehmen mit der BDI - BioEnergy International AG, ein Delisting der BDI-Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu gegebener Zeit durchzuführen. Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der BDI - BioEnergy International AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Abfindungsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von BDI - BioEnergy International AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Abfindungsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das öffentliche Abfindungsangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG), sowie der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Republik Österreich durchgeführt. Das öffentliche Abfindungsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das öffentliche Abfindungsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von BDI - BioEnergy International AG-Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich geschützt zu werden. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die BDI Beteiligungs GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Abfindungsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BDI - BioEnergy International AG-Wertpapiere erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BDI - BioEnergy International AG-Wertpapiere gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BDI Beteiligungs GmbH und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BDI Beteiligungs GmbH und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BDI Beteiligungs GmbH oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Grambach (Österreich), den 17. Oktober 2016 BDI Beteiligungs GmbH Ende der WpÜG-Meldung 17.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart
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