Die wehende Flagge der EU.
Dienstag, 10.01.2017 13:59 von | Aufrufe: 260

Überlanger Rechtsstreit - EU soll 57 000 Euro an Unternehmen zahlen

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Europäische Union (EU) soll der französischen Unternehmensgruppe Gascogne nach einem Gerichtsurteil mehr als 57 000 Euro Schadenersatz für einen überlangen Rechtsstreit um eine Kartellstrafe zahlen. Der Industriesack-Hersteller habe durch das fast sechsjährige Verfahren Geld verloren, entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag. Zudem habe die lange Dauer für Unsicherheit in der Planung des Unternehmens gesorgt. Gascogne und die Tochter Gascogne Sack Deutschland hatten vier Millionen Euro Schadenersatz gefordert (Rechtssache T-577/14).

Die Unternehmen hatten 2006 gegen die EU-Strafe für unerlaubte Zusammenarbeit mit Konkurrenten geklagt. Ende 2011 wies das EU-Gericht die Klagen ab, der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Urteile zwei Jahre später.

Dem Urteil vom Dienstag zufolge soll die EU gut 47 000 Euro an Gascogne zahlen. Dieses Geld soll zum Teil Gebühren decken, die das Unternehmen für eine Bankbürgschaft zugunsten der Kommission hinterlegt hatte. Außerdem wurden beiden Firmen je 5000 Euro für die lange Zeit der Ungewissheit zugesprochen.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts sind Rechtsmittel vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich./wim/DP/she


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