Palmen während eines Sturms (Symbolbild).
Montag, 17.10.2016 09:57 von | Aufrufe: 175

Übergriffe in Thailand wegen mangelnder Trauer über toten König

Palmen während eines Sturms (Symbolbild). © behindlens / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

BANGKOK (dpa-AFX) - Nach dem Tod von König Bhumibol in Thailand ist es zu wütenden Übergriffen auf Menschen gekommen, die nach Meinung ihrer Landsleute nicht gebührend trauern. Eine Frau wurde auf Koh Samui von einer aufgebrachten Menge gezwungen, vor dem Königsporträt niederzuknien und sich zu entschuldigen, berichteten Medien. Gegen sechs Thailänder werde wegen Majestätsbeleidigung ermittelt, sagte ein Mitarbeiter des Regierungschefs am Montag.

Majestätsbeleidigung kann mit 15 Jahren Haft geahndet werden. Das Gesetz wird weitreichend angewandt. Auch mangelnde Trauerbekundung kann zur Anzeige führen. Nach Medienberichten wurden Menschen bedroht, die Fotos von sich in bunter Kleidung veröffentlichten - nachdem die Regierung dazu aufgerufen hatte, nur schwarz, weiß oder gedeckte Farben zu tragen. Der tief verehrte Bhumibol war am Donnerstag im Alter von 88 Jahren gestorben.

Ein BBC-Beitrag über den Kronprinzen wurde mitten in der Ausstrahlung unterbrochen. "Das geht auf die Anweisung der Telekom-Behörde zurück, in der Trauerperiode nur angemessene Programme zu senden", teilte die Kabelfirma TrueVisions mit. Die Regierung war empört über unvorteilhafte Berichte über Kronprinz Maha Vajiralongkorn im Ausland. "Das Außenministerium verurteilt dies und fordert Autoren und Agenturen auf, dies zu unterlassen", hieß es./oe/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News