TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien

Dienstag, 27.06.2017 07:35 von DGAP - Aufrufe: 253

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Immobilien TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien 27.06.2017 / 07:31 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung

TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien

- WCM-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen der Annahmefrist ab heute bis zum 5. September 2017 andienen

- TLG IMMOBILIEN verpflichtet sich zum Erwerb sämtlicher Aktien der WCM durch Tausch von einer neuen TLG IMMOBILIEN-Aktie für je 5,75 WCM Aktien (4:23)

- Neue Aktien der TLG IMMOBILIEN zur Finanzierung der Transaktion kommen aus dem bestehenden genehmigten Kapital

Berlin, 27. Juni 2017 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG IMMOBILIEN") hat die Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("WCM") durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist heute Morgen erfolgt.

Gemäß den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet die TLG IMMOBILIEN im Tausch eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der TLG IMMOBILIEN gegen je 5,75 WCM Aktien (4:23). Daraus errechnet sich eine Angebotsgegenleistung von rund 0,174 Aktien der TLG IMMOBILIEN je WCM Aktie. Die neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN werden mit einer Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2017 ausgestattet sein und aus dem bestehenden genehmigten Kapital der TLG IMMOBILIEN kommen.

Die TLG IMMOBILIEN legt damit das Angebot zur Übernahme der WCM wie angekündigt vor.

Die Annahmefrist hat mit Handelsbeginn der Frankfurter Wertpapierbörse am heutigen Dienstag, den 27. Juni 2017, begonnen und wird voraussichtlich am 5. September 2017 um 24:00 MESZ enden. Innerhalb dieser ersten Frist können WCM-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Falls die entsprechenden Angebotsbedingungen, insbesondere die Mindestannahmeschwelle, zum Ablauf der Annahmefrist erfüllt sind, schließt sich gesetzlich zwingend eine weitere, zweiwöchige Annahmefrist an. Die UBS Europe SE, Frankfurt am Main, agiert als Abwicklungsstelle für das Angebot.

Die WCM unterstützt das öffentliche Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN unter Berücksichtigung der Organpflichten des Vorstands und Aufsichtsrats der WCM.

Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestannahmeschwelle von 50 % plus 1 Aktie aller WCM Aktien bei Ablauf der Annahmefrist erreicht wird. Die TLG IMMOBILIEN hat sich bereits heute Andienungszusagen für rd. 50 % der Aktien und der Stimmrechte an der WCM auf voll verwässerter Basis (einschließlich Pflichtwandelanleihe und Aktienoptionen der Mitarbeiter) gesichert. Diese Andienungszusagen umfassen Großaktionäre der WCM, einschließlich der DIC Asset Gruppe, dem Aufsichtsratsmitglied der WCM Herrn Karl Ehlerding und dem Vorstandsvorsitzenden der WCM, Herrn Stavros Efremidis.

Die geplante Übernahme der WCM durch die TLG IMMOBILIEN unterliegt weder der Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt noch der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgte im Internet unter

www.tlg.de > Investor Relations > Übernahmeangebot WCM AG

und wird zudem von der Abwicklungsstelle zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Kontakt

Christoph Wilhelm Unternehmenskommunikation Telefon: +49 30 2470 6355 E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de Sven Annutsch Investor Relations Telefon: +49 30 2470 6089 E-Mail: sven.annutsch@tlg.de

Über die TLG IMMOBILIEN AG Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG ist ein führendes Unternehmen für Gewerbeimmobilien in Deutschland und steht seit mehr als 25 Jahren für Immobilienkompetenz. Die TLG IMMOBILIEN AG erzielt stabile Mieteinnahmen, verfügt über einen niedrigen Leerstand und eine sehr gute Gebäudesubstanz sowie hohe Marktexpertise durch ihre Mitarbeiter vor Ort. Als aktiver Portfolio Manager ist die TLG IMMOBILIEN AG ein Gewerbeimmobilienspezialist für Büro- und Einzelhandelsimmobilien: Sie bewirtschaftet in ihrem hochwertigen Bestand schwerpunktmäßig Büroimmobilien in Berlin, Frankfurt am Main, Dresden, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über ein regional diversifiziertes Portfolio an Einzelhandelsimmobilien in hoch frequentierten Mikrolagen. Es zählen weiterhin insgesamt sieben Hotels in Berlin, Dresden, Leipzig und Rostock zu ihrem Portfolio. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen und langfristige Miet- bzw. Pachtverträge aus.

Zum 31. März 2017 betrug der Immobilienwert EUR 2,2 Mrd. Der EPRA Net Asset Value je Aktie lag bei EUR 18,62 zum Stichtag.

Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der WCM oder der TLG IMMOBILIEN dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen wurden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der WCM wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren der WCM können nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Keine Bundesbehörde oder Behörde eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") hat das Angebot genehmigt oder untersagt oder eine Aussage zur Angemessenheit oder Korrektheit der Informationen in den Angebotsdokumenten getroffen. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmung der Vereinigten Staaten dar.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Übernahmeangebot betrifft den Erwerb von Wertpapieren einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den deutschen Offenlegungspflichten, die von jenen der Vereinigten Staaten abweichen. Die in den Angebotsdokumenten enthaltenen oder erwähnten Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit Nicht-U.S. Rechnungslegungsstandards erstellt und sind daher nicht mit den Finanzinformationen von U.S. Gesellschaften oder Gesellschaften vergleichbar, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten (US GAAP) erstellen.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule 14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den U.S. tender offer rules durchgeführt. Die Ausgabe von Aktien wird auf Basis der in Rule 802 unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Act") enthaltenen Ausnahme von den Registrierungspflichten erfolgen. Das Übernahmeangebot wird sonst in Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt werden. Das Übernahmeangebot unterliegt daher Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen vorgesehen sind.

Für U.S.-Aktionäre könnte es schwierig sein, ihre Rechte und eventuelle Ansprüche nach dem U.S.-amerikanischen Wertpapierrecht durchzusetzen, da die TLG IMMOBILIEN und die WCM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem Staat außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre könnten nicht in der Lage sein, eine Nicht-U.S. Gesellschaft oder deren Organmitglieder in einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten für Verletzungen des U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts zu belangen. Darüber hinaus kann es schwierig sein, Nicht-U.S. Gesellschaften und mit diesen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich der Gerichtsbarkeit von Gerichten in den Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die TLG IMMOBILIEN oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere der WCM erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Wertpapiere der WCM gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der TLG IMMOBILIEN und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die WCM und die verbleibenden Aktionäre der WCM oder zukünftiger Finanzergebnisse der WCM, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die TLG IMMOBILIEN und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG IMMOBILIEN oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.


27.06.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TLG IMMOBILIEN AG
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2470 - 50
Fax: 030 - 2470 - 7337
E-Mail: kontakt@tlg.de
Internet: www.tlg.de
ISIN: DE000A12B8Z4
WKN: A12B8Z
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
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