Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Dienstag, 27.09.2016 14:30 von | Aufrufe: 159

Teure Umbuchung auf Dritte - BGH schreitet wohl nicht ein

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Pauschalurlauber müssen wohl auch weiterhin mit möglicherweise hohen Zusatzkosten leben, wenn sie ihre gebuchte Reise kurzfristig einem anderen überlassen wollen. Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ab.

Grundsätzlich haben Reisende das Recht, zum Beispiel bei Krankheit einen Ersatz-Teilnehmer zu stellen. Sie müssen aber laut Gesetz die "entstehenden Mehrkosten" übernehmen. In den beiden Fällen vor dem BGH sollten das für eine Reise nach Dubai mindestens knapp 1500 Euro zusätzlich und für eine Reise nach Thailand 3300 Euro extra sein.

Die hohen Kosten ergeben sich, weil auf Linienflügen oft keine Namensänderungen zugelassen sind. Der Reiseveranstalter musste also neu buchen. Verbraucherschützer kritisieren, dass dies die Rechte der Reisenden aushöhle. Die Karlsruher Richter deuteten allerdings an, dass sie es nicht für sinnvoll halten, die Veranstalter auf andere Vertragskonditionen mit den Airlines zu verpflichten. Nicht umbuchbare Flüge seien oft billiger. Für flexible Tickets müssten am Ende alle Reisenden mehr bezahlen. (Az.: X ZR 107/15, X ZR 141/15)/sem/DP/tos


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