LUXEMBURG (dpa-AFX) - Supermärkte in der EU können für den Verkauf von mit Salmonellen verseuchtem Fleisch bestraft werden - auch wenn sie es nicht selbst verpackt haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um die Klage einer österreichischen Filialleiterin. Lebensmittelkontrolleure hatten in ihrem Supermarkt Salmonellen in einem Stück Putenfleisch gefunden. Die Frau musste eine Geldstrafe zahlen, obwohl die Ware vom Hersteller und nicht in der Filiale verpackt worden war. Wegen der Beschwerde der Filialleiterin schaltete die österreichische Behörde den EuGH ein.
Die Richter erklärten nun, frisches Geflügelfleisch müsse bis zum Ablauf der Haltbarkeitsdauer unbedenklich sein. Um den Verbraucher zu schützen, könne der Gesetzgeber als abschreckende Maßnahme auch Sanktionen gegen den Verkäufer verhängen. Zur Bedeutung des Urteils für Deutschland erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums, in der Bundesrepublik würden die Lebensmittelbehörden im Einzelfall prüfen, gegen wen und in welcher Höhe Strafen zu erlassen seien./hma/DP/stb
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