![]() |
| |
Montag, 16.04.2018 11:18 von ARIVA.DE
Im Minus liegt aktuell die Aktie von Ströer (Ströer-Aktie). Der jüngste Kurs betrug 59,00 Euro.
Am Aktienmarkt liegt die Aktie von Ströer zur Stunde im Minus. Das Papier verbilligte sich um 35 Cent. Gegenwärtig zahlen private und institutionelle Anleger 59,00 Euro an der Börse für die Aktie. Der Anteilsschein von Ströer hat sich damit heute bislang schlechter entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am MDAX (MDAX). Dieser notiert bei 25.659 Punkten. Der MDAX liegt derzeit damit um 0,11 Prozent im Plus.
Ströer SE & Co. KGaA ist einer der führenden Anbieter für Außen- und Online-Werbung und bietet den werbungtreibenden Kunden individualisierte und voll integrierte Premium-Kommunikationslösungen an. Das Portfolio reicht von klassischen Plakatmedien über Werbung auf Wartehallen und Transportmitteln bis hin zu digitalen und interaktiven Medien. Ströer setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,33 Mrd. Euro um. Die Gesellschaft machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 95,0 Mio. Euro. Neueste Geschäftszahlen will Ströer am 15. Mai 2018 bekannt geben.
Ströer | Clear Media | Apg Sga | JCDecaux | Lamar Advertising | WPP | |
Kurs | 59,00 | 0,62 € | 330,00 € | 28,32 € | 52,26 € | 13,53 € |
Performance | 0,59 | 0,00% | -1,64% | 0,00% | 0,00% | -2,45% |
Marktkap. | 3,25 Mrd. € | 334 Mio. € | 990 Mio. € | 6,02 Mrd. € | 5,12 Mrd. € | 17,1 Mrd. € |
Die Ströer-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die NordLB hat die Einstufung für Ströer auf "Kaufen" mit einem Kursziel von 72 Euro belassen. Der Werbekonzern habe die vorläufigen Geschäftszahlen für 2017 und den Ausblick auf 2018 bestätigt, schrieb Analyst Holger Fechner in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Zudem steige die Dividende. Insgesamt blieben die Weichen bei Medienunternehmen unverändert auf Wachstum gestellt.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.