NEW YORK (dpa-AFX) - Die Frage, ob Microsoft (Microsoft Aktie) in Irland gespeicherte Daten eines Kunden an US-Strafverfolger herausgeben muss, kommt vor das Oberste Gericht der USA. Die Richter beschlossen am Montag, auf Antrag des amerikanischen Justizministeriums die Entscheidung eines Berufungsgerichts zu prüfen.
Der Court of Appeals for the Second Circuit hatte entschieden, dass für Durchsuchungsbefehle zu ausländischen Rechenzentren amerikanischer Unternehmen die Behörden vor Ort zuständig sind, und nicht die US-Justiz. Die Ermittler wollten direkten Zugriff darauf mit der Begründung, dass Microsoft ein amerikanisches Unternehmen sei - und hatten sich damit in erster Instanz zunächst durchgesetzt.
Im konkreten Fall geht es um Daten eines mutmaßlichen Drogendealers. Microsoft war 2013 aufgefordert worden, sämtliche E-Mails des Verdächtigen an die US-Behörden herausgeben. Microsoft gewährte den Strafverfolgern allerdings nur Einsicht in die Daten, die in den USA gespeichert waren. Der Zugriff auf ein E-Mail-Konto in Irland wurde verweigert.
Der Streit hat eine grundsätzliche Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen. Sie waren nach den Snowden-Enthüllungen über ausufernde Überwachung durch US-Geheimdienste verstärkt dazu übergegangen, Daten von Kunden direkt im Europa zu speichern, wo das Misstrauen gegenüber amerikanischen Behörden gestiegen war. Microsoft sicherte sich bereits mit einem Modell ab, bei dem Daten in Rechenzentren der Deutschen Telekom als Treuhänder gelagert werden. "Das ist ein wichtiger Fall, den Menschen rund um die Welt beobachten werden", betonte Microsofts Chefjurist Brad Smith in einem Blogeintrag zum Verfahren vor dem Supreme Court./so/DP/stb
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